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Tourismus, Boden, WohnenSüdtirol in Zahlen · Stand 2025
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Das Register · Quellen und Daten

Woher die Zahlen stammen

Jede Zahl des Berichts geht auf eine der Quellen unten zurück. Zu jeder Quelle stehen Stand, Prüfung, Grenzen und die Seiten, die sie verwenden. Die aufbereiteten Daten gibt es als CSV.

01 · Quellen

Die Quellen

Art der Quelle
Prüfung
Was Art und Prüfung bedeuten
amtlich
Von einem Statistikamt, einer Behörde oder dem Landtag veröffentlicht.
Recht
Gesetz, Verordnung, Beschluss oder Planungsdokument.
offene Daten
Aus einer offenen Datenschnittstelle, keine Erhebung.
extern
Aus einer Studie, einem Datendienst oder einer Aufbereitung Dritter übernommen.
redaktionell
Aus einem Presse-, Verbands- oder Kanzleitext übernommen.
berechnet
Von diesem Bericht aus Werten der genannten Quellen gerechnet, mit offengelegter Rechnung.
modelliert
Von diesem Bericht geschätzt: die Betten je Gemeinde.
verifiziert
In dieser Arbeit selbst abgerufen, geparst oder nachgerechnet.
belegt
Aus einer benannten Veröffentlichung übernommen, nicht am Primärdokument nachgeprüft.
unbestätigt
In der Recherche aufgetaucht, nicht ausgewertet.
nicht erreichbar
Abruf versucht, fehlgeschlagen. Grund vermerkt.
eigene Arbeit
Von diesem Bericht gerechnet oder geschätzt, von außen nicht geprüft.

Keine Quelle passt zu dieser Auswahl.

  1. Nr. 1amtlichverifiziert#astat-tourismus

    ASTAT Tourismus 1950–2025

    ASTAT — Landesinstitut für Statistik

    Titel
    Zeitreihe zum Tourismus und Gemeindetabellen 1950–2025
    Stand
    2025
    Grenzen
    Das Jahr 1958 fehlt in der Landesreihe und ist kein Nullwert. Ältere Tabellenstände weichen geringfügig voneinander ab.
  2. Nr. 2amtlichverifiziert#istat-posas

    ISTAT POSAS

    ISTAT

    Titel
    Popolazione residente per età, sesso e stato civile (POSAS)
    Zeitraum
    1. Jänner 2019–2025
    Grenzen
    Die Reihe beginnt 2019 und enthält den Methodenbruch der permanenten Volkszählung. Der als Schätzung gekennzeichnete Stand 2026 bleibt ausgeschlossen.
  3. Nr. 3amtlichverifiziert#istat-strasa

    ISTAT STRASA

    ISTAT

    Titel
    Popolazione straniera residente per età e sesso (STRASA)
    Zeitraum
    1. Jänner 2019–2025
    Grenzen
    Staatsbürgerschaft ist nicht Herkunft: Eingebürgerte zählen als italienisch.
  4. Nr. 4offene Datenverifiziert#odh

    Open Data Hub Südtirol

    NOI Techpark / Land Südtirol

    Titel
    Tourism Content API — Municipality, Accommodation
    Stand
    Bestandsabruf 08/2026
    Grenzen
    Das Vermarktungsregister ist keine Erhebung und führt 10.234 der 12.187 amtlich gezählten Betriebe (84 %). Die Korrelation seiner Bezirkssummen mit der amtlichen Statistik (r = 0,999) spiegelt bei acht Bezirken vor allem deren Größe. ODH vergibt jedem Betrieb der Art Hotel/Pension Sterne, ASTAT führt die 934 Residences ohne Sterne. Der Bestand hat keinen Stichtag, und Bettenzahlen je Betrieb sind nicht öffentlich.
  5. Nr. 5externbelegt#omi-offiziell

    Agenzia Entrate OMI

    Agenzia delle Entrate

    Titel
    Osservatorio del Mercato Immobiliare — Quotazioni immobiliari
    Stand
    Halbjahr 2025/2
    Grenzen
    Die Werte sind Richtwertspannen je Zone, keine Kaufpreise, Inserate oder Transaktionen. OMI führt sie halbjährlich auch für frühere Jahre, dazu je Zone Mietrichtwerte (valori di locazione, €/m² und Monat), ebenfalls keine Vertragsmieten. Aufbereitet sind hier nur die Kaufwerte des Halbjahres 2025/2.
  6. Nr. 6externnicht erreichbar#omi-aufbereitet

    OMI, kommunal aufbereitet

    valutamicasa.it

    Titel
    Quotazioni immobiliari Trentino-Alto Adige / Bozen
    Stand
    Halbjahr 2025/2
    Grenzen
    Die Adresse antwortet mit HTTP 404 (geprüft am 25.9.2026), die Wayback Machine hat keine Kopie. Der Abruf der Werte im eigenen Bestand ist damit nicht mehr nachprüfbar. Die Seite eines kommerziellen Aggregators mittelt die OMI-Zonen je Gemeinde und verdeckt so Mikrolagen. Amtliche Quelle ist die OMI-Abfrage (Nr. 5).
  7. Nr. 7amtlichbelegt#astat-demografie-2024

    ASTAT Demografie 2024

    ASTAT

    Titel
    Demografische Daten 2024
    Stand
    31.12.2024
    Grenzen
    Nenner aller kommunalen Pro-Kopf-Kennzahlen ist die Summe der 116 Gemeinden zum 31.12.2024. Sie ist zugleich die Einwohnerzahl des Landes zu diesem Stichtag.
  8. Nr. 8amtlichbelegt#astat-mobilitaet-2024

    ASTAT Mobilität 2024

    ASTAT

    Titel
    Mobilität und Verkehr in Südtirol 2024
    Stand
    2024
    Grenzen
    Gezählt werden Fahrzeuge und Entwertungen, ohne Gästestatus und Reisezweck.
  9. Nr. 9amtlichverifiziert#astat-aire-2024

    ASTAT A.I.R.E. 2024

    ASTAT

    Titel
    Südtirolerinnen und Südtiroler mit Wohnsitz im Ausland — 2024
    Stand
    31.12.2024
    Grenzen
    A.I.R.E. ist ein Registerbestand, keine Abwanderungsrate. Er wächst mit jeder Eintragung und schrumpft nur bei einer Abmeldung, die oft unterbleibt. Der Gesamtbestand stammt aus Daten des Innenministeriums, die Aufgliederungen aus den Melderegistern der Gemeinden.
  10. Nr. 10Rechtverifiziert#lrog-13-1997

    LROG 13/1997, koordinierter Text 2013

    Koordinierter Text ohne Herausgeberangabe, als PDF auf der Website eines Technikbüros (balbinot.it)

    Titel
    Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13 — Landesraumordnungsgesetz, koordinierter Text mit den Änderungen laut Landesgesetz vom 19. Juli 2013, Nr. 10
    Datum
    koordinierter Text Stand 2013 (LG 10/2013)
    Grenzen
    Geprüft ist eine nicht amtliche koordinierte Fassung (abgerufen am 25.9.2026), weil die Landesrechtsdatenbank nicht erreichbar war. Art. 128 Abs. 1 erlaubt den am 1. Jänner 1988 eingestuften Betrieben Erweiterungen: «Diese Erweiterung ist innerhalb der Gesamtbettenanzahl gestattet, die am 1. Jänner 1985 bestanden hat.» Die Zahl 229.088 nennt erst die Durchführungsverordnung von 1998 (Nr. 11). Ob die Regel älter ist als dieses Gesetz, ist nicht geprüft, der Wortlaut verweist auf ein Gesetz von 1988. Ungeprüft ist auch, ob Art. 128 nach 2013 geändert wurde. Aufgehoben ist das Gesetz mit Wirkung 1.7.2020.
  11. Nr. 11Rechtverifiziert#dpgp-5-1998

    Durchführungsverordnung 5/1998

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol; Abschrift aus der Landesrechtsdatenbank als PDF auf der Website der AINEVA

    Titel
    Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Februar 1998, Nr. 5 — Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz, italienische Fassung
    Datum
    23.2.1998; koordinierte Fassung mit Änderungen bis 2005
    Grenzen
    Geprüft ist der italienische Text einer nicht amtlichen Abschrift (abgerufen am 25.9.2026), weil die Landesrechtsdatenbank nicht erreichbar war. Art. 31 Abs. 1: «Ai sensi della legge in data 1° gennaio 1985 secondo le informazioni dell'Istituto provinciale di statistica su campo provinciale esistevano 229.088 letti». Wie ASTAT 1985 zählte und ob die Regel älter ist als 1997, sagt die Verordnung nicht.
  12. Nr. 12redaktionellverifiziert#swz-betten-im-visier

    SWZ, Betten im Visier

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Datum
    17.6.2016
    Grenzen
    Wörtlich: «Maximal 229.088 touristische Betten soll es in Südtirol geben dürfen. Diese Obergrenze entspricht dem Bestand, der Mitte der 1980er Jahre in Südtirol registriert worden ist … Festgelegt ist die Betten-Obergrenze im Raumordnungsgesetz von 1997.» Der Gesetzestext nennt aber keine Zahl, sondern die Gesamtbettenanzahl vom 1.1.1985. Die Zahl steht als Zählung von ASTAT in der Durchführungsverordnung von 1998 (Nr. 11).
  13. Nr. 13redaktionellverifiziert#salto-bettenvermehrung

    salto.bz, Bettenvermehrung

    salto.bz

    Titel
    Wundersame Bettenvermehrung
    Datum
    15.7.2022
    Grenzen
    Der Artikel zitiert den Historiker Hans Heiss: «die seit 1997 bestehende Obergrenze von 229.088 Betten» sei «im Gesetz ‹Raum und Landschaft› 2018 gestrichen» worden. Das ist eine Einschätzung, keine Rechtsquelle. Wirksam wurde die Aufhebung erst am 1.7.2020 (Art. 105 und 107 LG 9/2018). Laut Artikel erhebt ASTAT die Bettenkapazität zum 1. Mai und 1. November. Die Kategorie «Sonstiges» enthält lizenzierte, noch nicht eingestufte Betriebe.
  14. Nr. 14Rechtverifiziert#lg-9-2018

    Landesgesetz 9/2018

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol

    Titel
    Landesgesetz Nr. 9/2018 «Raum und Landschaft», koordinierter Text
    Datum
    10.7.2018; koordinierter Text Stand 30.4.2022
    Grenzen
    Der koordinierte Text (Stand 30.4.2022) enthält die Obergrenze noch nicht, die erst das Landesgesetz Nr. 10/2022 einfügte. Belegt ist, dass das Gesetz am 1.7.2020 in Kraft trat (Art. 107 Abs. 1) und das Landesraumordnungsgesetz Nr. 13/1997 aufhob (Art. 105 Abs. 1 Buchst. b). Die Grenze von 1997 (Art. 128 LROG) galt damit bis 30.6.2020. Übergangsweise blieben nur die Art. 112, 123, 126, 126-bis, 127 und 127-bis in Kraft. Eine Landeszahl an Gästebetten nennt das Gesetz nicht.
  15. Nr. 15Rechtverifiziert#lg-10-2022

    Landesgesetz 10/2022

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol

    Titel
    Landesgesetz vom 16. August 2022, Nr. 10 — Änderungen zu Landesgesetzen in verschiedenen Bereichen (Omnibusgesetz), Art. 7
    Datum
    16.8.2022, in Kraft 19.8.2022
    Grenzen
    Art. 7 fügt die Obergrenze in das Landesgesetz 9/2018 ein, als Art. 34 Abs. 6–7 (gastgewerbliche Betriebe) und Art. 38 Abs. 4–6 (private Vermietung, Urlaub auf dem Bauernhof). Sie wird «auf Landes- und Gemeindeebene und für jeden Beherbergungsbetrieb» aus Erlaubnis oder Belegung (Gäste über 14 Jahre) an einem vom Betrieb gewählten Tag 2019 festgesetzt. Eine Landeszahl steht nicht im Gesetz. Ab 1.1.2023 kostet jede Nächtigung über der Obergrenze das Hundertfache der Gemeindeaufenthaltsabgabe. Veröffentlicht im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt Nr. 33 vom 18.8.2022, in Kraft am Tag danach (Art. 27). Laut salto.bz und ORF stimmte der Landtag am 26.7.2022 ab, die Landesverwaltung nennt den 21.7.2022.
  16. Nr. 16redaktionellverifiziert#salto-bettenstopp-genehmigt

    salto.bz, Bettenstopp genehmigt

    salto.bz

    Datum
    26.7.2022
    Grenzen
    Der Bericht erschien am Tag der Abstimmung. Danach wurde der Änderungsantrag zur Bettenobergrenze mit 17 Ja, 2 Nein und 13 Enthaltungen angenommen. Ob das ganze Omnibusgesetz am selben Tag verabschiedet wurde, stünde im Wortprotokoll des Landtags, das nicht eingesehen ist.
  17. Nr. 17redaktionellverifiziert#orf-bettenstopp-beschlossen

    ORF, Bettenstopp beschlossen

    ORF Tirol

    Titel
    Südtiroler Bettenstopp ist beschlossen
    Datum
    27.7.2022
    Grenzen
    Der Bericht vom Mittwoch, 27.7.2022, datiert die Abstimmung auf den Dienstagnachmittag davor, den 26.7.2022: «Um kurz nach 17 Uhr war es dann soweit: Nach vielen Abänderungsanträgen gab es die Zustimmung.»
  18. Nr. 18Rechtverifiziert#ltek-2030

    LTEK 2030+

    Land Südtirol / IDM

    Titel
    Landestourismusentwicklungskonzept 2030+
    Datum
    Beschluss der Landesregierung vom 28.12.2021, Nr. 1154
    Grenzen
    Das LTEK ist ein Konzept der Landesregierung. Es verpflichtet keinen Betrieb, gibt aber den Gemeinden die Linie für ihre Tourismusentwicklungskonzepte vor (S. 79). Die Zahl 229.088 kommt darin nicht vor. Als Obergrenze gelten die Betten je Betrieb nach der höchsten Belegung an einem Stichtag 2019 zuzüglich erworbener Rechte, «auf Landes-, Gemeinde- und Betriebsebene» (S. 79–80). Eine Landessumme nennt das LTEK nicht.
  19. Nr. 19Rechtbelegt#dlh-25-2022

    DLH 25/2022

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol

    Titel
    Dekret des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25 — Durchführungsverordnung zur Bettenobergrenze
    Datum
    26.9.2022
    Grenzen
    Der Text ist nicht am Primärdokument geprüft, weil die Landesrechtsdatenbank am 24. und 25.9.2026 mit HTTP 500 antwortete. Genehmigt hat ihn die Landesregierung laut Landtagsdokumenten am 13.9.2022 mit Beschluss Nr. 661. Nach SWZ und UnserTirol24 zählt je Betrieb die Erlaubnis oder die Belegung an einem frei wählbaren Tag 2019, je Campingstellplatz zählen drei Betten. Die Kontingente haben vier Kategorien (gastgewerbliche Betriebe, Privatzimmer und Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof, zuweisbare Betten der Gemeinde).
  20. Nr. 20redaktionellverifiziert#swz-bettenstopp

    SWZ, Bettenstopp-Regeln

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Titel
    Die Bettenstopp-Regeln sind fixiert
    Datum
    13.9.2022
    Grenzen
    Der Artikel gibt die Presseaussendung zur Durchführungsverordnung wieder. Die dort genannte Frist 31.3.2023 für Anträge auf mehr Betten verlängerte die Landesregierung am 28.3.2023 bis 30.6.2023 (Nr. 23).
  21. Nr. 21redaktionellverifiziert#unsertirol24-verordnung

    UT24, Durchführungsverordnung

    UnserTirol24

    Titel
    Landesregierung beschließt Regeln zur Bettenkontingentierung
    Datum
    14.9.2022
    Grenzen
    Der Bericht über den Beschluss vom 13.9.2022 (Rechtsakt: DLH Nr. 25/2022) datiert den Landtagsbeschluss wie die Presseaussendung auf den 21.7.2022, salto.bz und ORF auf den 26.7.2022. In Kraft trat die Obergrenze am 19.8.2022.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  22. Nr. 22amtlichverifiziert#lpa-bettenkontingentierung

    Landesregierung, Bettenkontingentierung

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Landespresseamt

    Titel
    Landesregierung beschließt Regeln zur Bettenkontingentierung
    Stand
    13.9.2022
    Grenzen
    Das ist die Presseaussendung, nicht die Verordnung selbst. Sie nennt die ursprüngliche Antragsfrist 31.3.2023 und 7.000 Vorschussbetten für die Gemeinden und 1.000 für das Land, binnen zehn Jahren mit aufgelassenen Betten auszugleichen. Eine Beschlussnummer nennt sie nicht.
  23. Nr. 23redaktionellverifiziert#suedtirolnews-nachmeldefrist

    Südtirol News, Nachmeldefrist

    Südtirol News

    Titel
    Gästebetten werden bis 30. Juni gezählt
    Datum
    28.3.2023
    Grenzen
    Die Landesregierung verlängerte am 28.3.2023 auf Vorschlag von Landesrat Schuler die Erhebung vom 31.3.2023 bis 30.6.2023. Den Beschluss selbst hat dieses Projekt nicht eingesehen.
  24. Nr. 24redaktionellverifiziert#orf-erworbene-rechte

    ORF, erworbene Rechte

    ORF Tirol

    Titel
    Südtirol will Bettenanzahl limitieren
    Datum
    2.5.2022
    Grenzen
    Der Bericht erschien vor dem Gesetz und ist die Quelle für die «rund 10.000» erworbenen Rechte, die nirgends amtlich beziffert sind. Er nennt 229.088 fälschlich den «Status quo des Jahres 2019» und von ASTAT «aktuell bereits gemeldete» Betten. ASTAT zählt für 2019 224.827 Betten, und 229.088 ist die Grenze des Raumordnungsgesetzes von 1997 (Durchführungsverordnung von 1998, Nr. 11).
  25. Nr. 25Rechtbelegt#lr-887-2023

    LR-Beschluss 887/2023

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol, über die Gemeinde Kaltern

    Titel
    Beschluss der Landesregierung Nr. 887 vom 10.10.2023 — Erweiterung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe
    Datum
    10.10.2023
    Grenzen
    Nummer, Datum und Gegenstand belegt der Erhebungsbogen, den die Gemeinde Kaltern zu diesem Beschluss bereitstellt. Der Beschlusstext war nicht abrufbar, den Inhalt beschreibt salto.bz (Nr. 26).
  26. Nr. 26redaktionellverifiziert#salto-nachhaltige-betten

    salto.bz, Nachhaltige Betten

    salto.bz

    Datum
    10.10.2023
    Grenzen
    Der Artikel berichtet über die Richtlinien der Landesregierung vom selben Tag. Danach dürfen gastgewerbliche Betriebe zusätzliche Betten nur «im Rahmen der festgesetzten Obergrenze» und über das Zuweisungssystem schaffen. Für größere Erweiterungen gelten Nachhaltigkeitsauflagen.
  27. Nr. 27amtlichverifiziert#landtag-bettenobergrenze

    Landtagsanfrage Bettenobergrenze

    Südtiroler Landtag

    Titel
    Ist die Bettenobergrenze erreicht? — Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
    Stand
    15.9.2025
    Grenzen
    Die Anfrage belegt Zahlen und eine Wissenslücke, nicht die Position der Landesregierung. Als Grundlage der Frist für erworbene Rechte nennt sie «Beschluss Nr. 661/2022 (Artikel 3, Absatz 4, Buchstabe c)» und liest sie so, dass die Betten bis September 2026 «tatsächlich auch gebaut» sein müssen. Die übrigen Quellen lesen eine Genehmigungsfrist (etwa Nr. 35, Nr. 36). Zitiert wird Landesrat Walcher (27.11.2024): Die effektive Bettenzahl lasse sich erst nach allen Nachmeldungen und dem Ablauf der Fristen für erworbene Rechte festlegen.
  28. Nr. 28amtlichverifiziert#landtag-beschlussantrag-2026

    Landtag, Beschlussantrag Bettenstopp

    Südtiroler Landtag

    Titel
    Bettenstopp: Südtirol braucht mehr denn je eine verbindliche und transparente Obergrenze im Tourismus — Beschlussantrag
    Stand
    20.2.2026
    Grenzen
    Der Antrag dreier Abgeordneter der Opposition belegt den Akt, der die Frist setzt. «Beschluss Nr. 661 vom 13.09.2022» legte eine Übergangsfrist bis September 2026 für genehmigte, noch nicht verwirklichte Gästebetten fest (Art. 3 Abs. 4 Buchst. c DLH 25/2022). Wertungen wie «Torschlusspanik» sind die der Antragsteller. Seine Aussage, das Dekret nehme Urlaub auf dem Bauernhof aus, ist nicht geprüft. Das Gesetz bezieht ihn ein (Art. 38 Abs. 6 LG 9/2018).
  29. Nr. 29redaktionellverifiziert#swz-strukturschwach

    SWZ, Verlängerung

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Titel
    Bettenrechte: Verlängerung nur in strukturschwachen Gemeinden
    Datum
    10.2.2026
    Grenzen
    Wörtlich: «Obwohl der Bettenstopp im Südtiroler Tourismus seit Sommer 2022 gilt, dürfen noch mindestens 12.000 Gästebetten errichtet werden. … Bis dahin muss eine Baugenehmigung für das jeweilige Hotelprojekt vorliegen.» Woher die 12.000 stammen, sagt der Bericht nicht. Er entstand vor dem Beschluss vom 1.4.2026 und spricht noch von «maximal 25 Gemeinden».
  30. Nr. 30redaktionellbelegt#salto-frist-2026

    salto.bz, Frist verlängerbar

    salto.bz

    Titel
    Frist für Tourismuszonen verlängerbar
    Datum
    2.4.2026
    Grenzen
    Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 1.4.2026 wird die Frist in strukturschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden um fünf Jahre verlängert, je Zone und nur mit Gemeinderatsbeschluss. Ohne ihn «verfällt die Zone», sagt Landesrat Walcher im Artikel; dann galt die allgemeine Frist vom 30.9.2026. In verlängerten Zonen darf kein Betrieb mehr als 150 Betten haben, und neue Betriebe müssen binnen zwei Jahren nachhaltig zertifiziert sein (Nr. 34).
  31. Nr. 31redaktionellverifiziert#orf-56-gemeinden

    ORF, 56 Gemeinden

    ORF Südtirol

    Titel
    Bettenstopp: 56 Gemeinden gelten als strukturschwach
    Datum
    11.3.2026
    Grenzen
    Der Bericht erschien vor dem Beschluss vom 1.4.2026. Er nennt «56 von den insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden» als strukturschwach oder abwanderungsgefährdet. Landesrat Walcher schätzte, dass nach Prüfung durch die Gemeinden «weniger als 40» davon mit Tourismuszonen übrig bleiben. Die beschlossene Tabelle A führt 56 Gemeinden, sechs davon nur für Teile des Gemeindegebiets (Nr. 34).
  32. Nr. 32redaktionellverifiziert#swz-ausschuss-2026

    SWZ, Ausschussgutachten

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Titel
    Tourismuszonen: Walcher reagiert auf positives Ausschussgutachten
    Datum
    27.3.2026
    Grenzen
    Vor dem Beschluss vom 1.4.2026 gab der II. Gesetzgebungsausschuss zur Änderung des DLH vom 26.9.2022, Nr. 25, mit 4 zu 3 Stimmen ein positives Gutachten ab. Das Gutachten selbst ist nicht eingesehen.
  33. Nr. 33redaktionellverifiziert#hgv-beschluss-270

    HGV, Beschluss 270

    Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)

    Titel
    Voraussetzungen für die Verlängerung der Frist zur Verwirklichung von Gästebetten in Tourismuszonen
    Datum
    13.4.2026
    Grenzen
    Der Verband ist in der Sache Partei. Sein Beitrag belegt Nummer und Inkrafttreten: «Beschluss Nr. 270 vom 1. April 2026»; «Die Änderungen sind am Freitag, 17. April in Kraft getreten.» Der Beitrag verlinkt den unterschriebenen Beschlusstext (Nr. 34).
  34. Nr. 34Rechtverifiziert#lr-beschluss-270-2026

    LR-Beschluss 270/2026

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Landesregierung; PDF über den Beitrag des HGV

    Titel
    Beschluss der Landesregierung Nr. 270 vom 1.4.2026 — Änderung der Verordnung über die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, die Festsetzung der Obergrenze und die Zuweisung von Gästebetten
    Datum
    1.4.2026
    Grenzen
    Digital unterzeichneter, zweisprachiger Text (abgerufen am 19.10.2026). Art. 2 fügt in das DLH 25/2022 Art. 3 Abs. 4-bis ein: Die Frist für Betten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen steigt von 4 auf 9 Jahre, wenn die Zone in einer Gemeinde oder einem Gebiet der Tabelle A liegt, «unter Ausschluss der Gemeinden, welche gemäß den vorliegenden ASTAT-Daten im Jahr 2025 mehr als 500.000 Nächtigungen aufweisen», und der Gemeinderat für jede Zone zustimmt. Neue Betriebe müssen binnen 2 Jahren eine Nachhaltigkeitszertifizierung erlangen, kein Betrieb darf mehr als 150 Betten haben. Tabelle A führt 56 Gemeinden; bei zweien gilt sie nur für einen Ortsteil (Klausen: Latzfons, Partschins: Sonnenberg), bei vier ist ein Ortsteil ausgenommen (Pfitsch, Ritten, St. Leonhard und St. Martin in Passeier).
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  35. Nr. 35redaktionellverifiziert#schramm-verfall-2026

    Kanzlei Schramm, Verfall

    Rechtsanwaltskanzlei Schramm, Tschurtschenthaler (Bruneck)

    Titel
    Verfall von Gästebetten Ende September 2026?
    Datum
    16.4.2026
    Grenzen
    Die Kanzlei paraphrasiert das DLH 25/2022, ohne den Text wiederzugeben. Danach sind Gästebetten aus erworbenen Rechten zulässig, «wenn innerhalb von vier Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eine Eingriffsgenehmigung erlassen wird», und zwar in ausgewiesenen Zonen für touristische Einrichtungen, nach Wiedergewinnungs-, Durchführungs- oder Umstrukturierungsplänen und für Betten mit bei Inkrafttreten erteilter Unbedenklichkeitserklärung. Beschluss Nr. 270/2026 (Nr. 34) verlängert die Frist in Tourismuszonen strukturschwacher Gemeinden auf neun Jahre, je Zone mit Gemeinderatsbeschluss. Den Tag des Inkrafttretens nennt die Kanzlei nicht.
  36. Nr. 36redaktionellverifiziert#ut24-spielraum-2026

    UT24, Spielraum

    UnserTirol24

    Titel
    Bettenobergrenze: Mehr Spielraum für genehmigte Projekte
    Datum
    4.9.2026
    Grenzen
    Der Artikel gibt den Vorschlag vom 4.9.2026 wieder, vor den Gutachten. Er belegt den Stichtag: «Grundsätzlich gilt weiterhin der 30. September als entscheidender Stichtag: Bis dahin muss für Betten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen eine entsprechende Eingriffsgenehmigung vorliegen. Andernfalls verfallen die Bettenrechte.»
  37. Nr. 37redaktionellverifiziert#orf-aufweichung-2026

    ORF, Aufweichung

    ORF Südtirol

    Titel
    Ja zu Aufweichung des Bettenstopp
    Datum
    18.9.2026
    Grenzen
    Zwei Ausnahmen: Bettenrechte verfallen nicht, wenn eine Baugenehmigung aus formellen Gründen gerichtlich aufgehoben wird, und nicht bei Änderungen genehmigter Projekte. Der Gesetzgebungsausschuss des Landtags gab ein negatives, nicht bindendes Gutachten ab.
  38. Nr. 38redaktionellverifiziert#swz-beschluss-785

    SWZ, Beschluss 785

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Titel
    Bettenrechte: Landesregierung zieht Änderungen durch
    Datum
    18.9.2026
    Grenzen
    Der Artikel nennt die Beschlussnummer 785, der Beschluss selbst war nicht abrufbar. Die erste Ausnahme gilt hier laut Walcher, «wo Rekurse gegen eine Baugenehmigung vorliegen», beim ORF für Baugenehmigungen, die aus formellen Gründen gerichtlich aufgehoben werden. Der Rat der Gemeinden stimmte zu.
  39. Nr. 39redaktionellbelegt#raiffeisen-gis

    GIS für Leerstand

    Raiffeisen Magazin

    Titel
    Erhöhung der GIS für leerstehende Wohnungen
    Datum
    ab 2023
    Grenzen
    Der Satz von 2,5–3,5 % gilt nur in Gemeinden mit anerkannter Wohnungsnot, sonst gelten 0,76–1,56 %.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  40. Nr. 40redaktionellunbestätigt#swz-gis-21

    SWZ, 21 Gemeinden

    Südtiroler Wirtschaftszeitung

    Titel
    Höhere Immobiliensteuer in 21 Gemeinden
    Datum
    2023
    Grenzen
    Der Artikel ist hier nicht ausgewertet.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  41. Nr. 41externbelegt#eurac-stost

    Eurac / STOST

    Eurac Research

    Titel
    Beobachtungsstelle für nachhaltigen Tourismus Südtirol
    Stand
    2022 / 2023
    Grenzen
    Die Publikation nennt eine einzige Anteilszahl: «2019 entfielen 11,4 % der Bruttowertschöpfung in Südtirol auf den Beherbergungs- und Gastronomiesektor.»
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  42. Nr. 42redaktionellbelegt#salto-wertschoepfung

    salto.bz, Wertschöpfung

    salto.bz

    Titel
    Tourismus: 5 Milliarden Euro schwer
    Datum
    30.9.2025
    Grenzen
    Die 5 Mrd. € sind Umsatz. Mit dem Landesaggregat vergleichbar ist nur die Wertschöpfung, für die der Artikel «11,5 % (2023) an der Gesamtwertschöpfung» nennt.
    Verwendet in
    1 Schlüsselzahl
  43. Nr. 43externbelegt#wifo-factsheet

    WIFO Factsheet 2025

    WIFO — Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen

    Titel
    Factsheet Tourismus Südtirol
    Stand
    2023
    Verwendet in
    4 Schlüsselzahlen
  44. Nr. 44amtlichverifiziert#arbeitsmarktbericht

    Arbeitsmarktbericht des Landes

    Autonome Provinz Bozen, Amt für Arbeitsmarktbeobachtung

    Titel
    Arbeitsmarktbericht — Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte nach Wirtschaftssektor und Staatsbürgerschaft
    Zeitraum
    halbjährlich, ausgewertet 2021–2025
    Grenzen
    Die Reihe trennt nach Pass, nicht nach Herkunft oder Wohnsitz. Eine in Bozen geborene Person mit ausländischem Pass zählt als ausländisch, eine Saisonkraft aus Sizilien als italienisch. Wie viele Einheimische im Tourismus arbeiten, sagt die Reihe deshalb nicht. Sie umfasst nur befristete Arbeitsverhältnisse, als gerundete Monatsmittel der Saison (im Bericht 02/2025 ergeben 5.922 und 5.711 ausgewiesene 11.634). Sommer (Mai–Oktober) und Winter (November–April) sind nicht vergleichbar.
  45. Nr. 45amtlichunbestätigt#arbeitsmarkt-qlikview

    Arbeitsmarktdaten online (QlikView)

    Autonome Provinz Bozen, Amt für Arbeitsmarktbeobachtung

    Titel
    Arbeitsmarktdaten online — Arbeitsort und Wohnort nach Wirtschaftssektor
    Stand
    abgerufen 30.8.2026
    Grenzen
    Ihre Abfragen kreuzen Sektor, Staatsbürgerschaft und Wohnort. Dort stünde die Zahl der Ansässigen je Sektor. Die Abfragen liefern Daten aber nur an die eigene Oberfläche, die sich nicht automatisiert abfragen ließ. Ausgewertet ist die Quelle deshalb nicht.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  46. Nr. 46amtlichverifiziert#istat-vgr

    ISTAT Territorialrechnung

    ISTAT

    Titel
    Conti economici territoriali — Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftszweig
    Zeitraum
    Edition 2025M12, Reihe 1995–2023
    Grenzen
    Die Werte stehen in laufenden Preisen. Das erlaubt Anteile, ein Vergleich zweier Jahre enthält aber die Preisentwicklung. Für 2024 gibt es nur neun grobe Aggregate ohne eigene Zeile für «Beherbergung und Gastronomie», die Reihe endet deshalb 2023. Der Zweig erfasst nur einen Teil des Tourismus und auch die Bewirtung Einheimischer. Der WIFO-Wert für 2022 (10,7 %, hier 10,69 %) ist keine unabhängige Bestätigung, weil die WIFO-Zeile «Quelle Istat» angibt.
  47. Nr. 47amtlichverifiziert#istat-occ

    ISTAT Beschäftigung

    ISTAT

    Titel
    Occupazione regolare e irregolare — Beschäftigte nach Wirtschaftszweig, Provinzen
    Zeitraum
    Edition 2025M12, Reihe 1995–2023
    Grenzen
    Gezählt werden Personen am Arbeitsort, auch nicht in Südtirol ansässige und über die Altersgrenze hinaus arbeitende, jede Person einmal. Mit den Erwerbstätigenzahlen der Arbeitskräfteerhebung ist das nicht vergleichbar. Wie bei der Wertschöpfung endet die Reihe 2023, und der Zweig erfasst nur einen Teil des Tourismus. Die Übereinstimmung mit dem WIFO für 2022 (45,1 Tsd.; 14,61 gegen 14,6 %) folgt aus derselben Erhebung.
  48. Nr. 48amtlichverifiziert#astat-loehne-2023

    ASTAT Entlohnungen 2023

    ASTAT

    Titel
    Abhängig Beschäftigte und Entlohnungen in der Privatwirtschaft — 2023
    Stand
    2023
    Grenzen
    Erfasst sind Bruttojahreslöhne. Teilzeit und Saisonverträge senken sie, ohne dass der Stundensatz niedriger sein muss. Der Kollektivvertrag Tourismus liegt im Durchschnitt 14,3 % unter der Privatwirtschaft, im Median 6,6 %.
    Verwendet in
    5 Schlüsselzahlen
  49. Nr. 49amtlichverifiziert#astat-haushaltseinkommen

    ASTAT Haushaltseinkommen

    ASTAT

    Titel
    Einkommen der Südtiroler Haushalte anhand der IRPEF-Erklärungen 2019–2022
    Stand
    2022
    Grenzen
    Gemessen wird das mediane Netto-Haushaltseinkommen aus Steuererklärungen. Real fiel es von 2019 bis 2022 um 4,3 %, die Umrechnung von Wohnkosten in Jahre setzt es dagegen konstant. Die Publikation weist es auch je Bezirksgemeinschaft (Pustertal 36.719 €, Vinschgau 30.140 €) und je Gemeinde aus (Tab. 2).
  50. Nr. 50amtlichverifiziert#astat-touristenprofile

    ASTAT Touristenprofile

    ASTAT

    Titel
    Touristenprofile in Südtirol — Tourismusjahr 2007/08
    Stand
    2007/08
    Grenzen
    Die Erhebung ist achtzehn Jahre alt, eine neuere gibt es nicht. Die Stichprobe ist nach Ankünften gewichtet und lässt Schutzhütten, Jugendherbergen und Ferienheime aus, im Winter auch Campingplätze. Wertschöpfung je Übernachtung ist keine Gästeausgabe und dient deshalb nicht als Ersatz.
    Verwendet in
    2 Schlüsselzahlen
  51. Nr. 51amtlichverifiziert#astat-a22

    ASTAT A22-Verkehr

    ASTAT

    Titel
    Verkehr auf dem Südtiroler Abschnitt der A22 und Touristenströme — 2023
    Stand
    2023
    Grenzen
    Die Korrelation von 0,88 gilt für ausfahrende Pkw (Klasse A) ohne die Pflichtmautstelle Brenner, der Trentiner Vergleichswert für alle Mautstellen. Sie ist über die unbereinigte Tagesreihe gerechnet und belegt keine Verursachung.
  52. Nr. 52amtlichverifiziert#landeshaushalt-2026

    Landeshaushalt 2026

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol

    Titel
    Haushaltsvoranschlag 2026–2028, Anlage B (Ausgaben)
    Stand
    2026
    Grenzen
    Touristisch relevante Ausgaben stecken auch in Mobilität, Straßen, Naturparks, Kultur und den Gemeindehaushalten und kommen auch Einheimischen zugute. Anlage B nennt die Ansätze zu Jahresbeginn (Kompetenzveranschlagungen), die Endstände liegen nach Nachtragshaushalten deutlich höher und sind damit nicht vergleichbar.
  53. Nr. 53redaktionellverifiziert#suedtirolnews-ortstaxe

    Aufenthaltsabgabe 2024

    Südtirol News

    Titel
    Tourismusorganisationen sind die wahren Profiteure der Ortstaxe
    Datum
    2024
    Grenzen
    Nach dem Gemeindenverband gingen 2024 von gut 91 Mio. € rund 72 Mio. an die Tourismusorganisationen und rund 19 Mio. an die IDM, bei den Gemeinden blieb weniger als 1 Mio. Das sind 79 und 21 % statt der 70 und 30 % der amtlichen Regel (Nr. 54), die rund 64 und 27 Mio. ergäbe. Woher der Unterschied kommt, sagt keine der beiden Quellen. Seit 2025 dürfen die Gemeinden laut Artikel zehn Prozent einbehalten.
  54. Nr. 54amtlichverifiziert#lpa-ortstaxe-2023

    Landesregierung, Aufenthaltsabgabe

    Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Landespresseamt

    Titel
    Gemeindeaufenthaltsabgabe wird angepasst
    Stand
    10.8.2023
    Grenzen
    Die Mitteilung nennt die Regel ab 1. Jänner 2024: 70 Prozent der Einnahmen an die Tourismusorganisationen, davon 10 Prozent für Gemeinschaftsprojekte mit der IDM, die restlichen 30 Prozent an die IDM. Gemeinden dürfen die Abgabe für touristische Dienste auf höchstens 5 € je Nacht erhöhen, ein bis 30. Juni gefasster Beschluss gilt ab 1. Jänner des Folgejahres. Was 2024 tatsächlich wohin floss, sagt die Mitteilung nicht.
  55. Nr. 55externunbestätigt#gemeindenverband

    Südtiroler Gemeindenverband

    AGO

    Zeitraum
    laufend
    Grenzen
    Die Website ist hier nicht ausgewertet.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  56. Nr. 56amtlichverifiziert#astat-wfs

    ASTAT WFS (Geoserver)

    ASTAT / Landesgeodatendienst civis.bz.it

    Titel
    TouristOvernightStays, OfficialResidentPopulation und weitere Ebenen
    Stand
    2023
    Grenzen
    Der Dienst enthält für ein einziges Jahr einen amtlichen Bettenwert je Gemeinde (FN_BETTEN) und die Bettenauslastung (FN_BETTLAS), dazu Zu- und Abwanderung je Gemeinde ohne Altersgliederung (BW_ZUWI, BW_ABWI). Dieser Bericht nutzt keine dieser Ebenen.
    Verwendet in
    Datenlage
  57. Nr. 57amtlichverifiziert#astat-betten-gemeinde

    ASTAT, Betten je Gemeinde

    Südtirol News, nach ASTAT

    Titel
    Tourismus in Südtirol bricht erneut Rekorde — Daten des ASTAT zum Tourismusjahr 2022/23
    Stand
    Tourismusjahr 2022/23, veröffentlicht 9.5.2024
    Grenzen
    Der Bericht über die ASTAT-Mitteilung belegt, dass ASTAT das Bettenangebot je Gemeinde ausweist: «Das größte Bettenangebot nach Gemeinde findet sich allerdings in Kastelruth mit 9.487 …», dazu die Bettendichte je km² (Meran 303,3). Übernommen sind diese Zahlen nicht. Die Gemeindewerte dieses Berichts sind modelliert.
  58. Nr. 58amtlichbelegt#astat-tourismus-datenbank

    ASTAT, Tourismus-Datenbank

    ASTAT

    Titel
    Tourismus Datenbank — Hilfe und Liste der Tabellen und Variablen
    Stand
    Hilfeblatt 2016
    Grenzen
    Das Hilfeblatt nennt: «Beherbergungskapazität (Betriebe und Bettenanzahl) … können nach … Gebiet (Bezirksgemeinschaft, Tourismusverband, Gemeinde und Tourismusverein), Kategorie … aufgeschlüsselt werden.» Ob die Datenbank Gemeinde und Kategorie zugleich ausgibt, ist nicht abgefragt. Übernommen ist nur diese Angabe des Hilfeblatts, keine Zahl aus der Datenbank.
    Verwendet in
    Datenlage
  59. Nr. 59offene Datenverifiziert#odh-swagger

    ODH Swagger-Katalog

    NOI Techpark

    Titel
    Tourism API — OpenAPI-Beschreibung
    Stand
    2026
    Grenzen
    Der Katalog führt 104 Endpunkte, alle mit Stammdaten, keinen mit Statistik.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  60. Nr. 60offene Datenverifiziert#civis-ckan

    Landeskatalog CKAN

    Land Südtirol

    Titel
    data.civis.bz.it — Katalogsuche
    Stand
    2026
    Grenzen
    Die Suche ergibt sieben Treffer, einschlägig ist nur die WFS-Ebene von 2023. Die Suchen nach «ankuenfte» und «uebernachtungen» ergeben null Treffer.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  61. Nr. 61amtlichunbestätigt#astat-statistikatlas

    ASTAT Statistikatlas

    ASTAT

    Titel
    Statistikatlas Tourismus
    Zeitraum
    laufend
    Grenzen
    Der Atlas ist in dieser Arbeit nicht ausgewertet.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  62. Nr. 62amtlichunbestätigt#astat-sdmx

    astatdata (SDMX)

    ASTAT

    Titel
    ASTAT SDMX-Datenbank
    Zeitraum
    laufend
    Grenzen
    Erreichbar, aber nicht ausgewertet.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  63. Nr. 63offene Datenverifiziert#odh-mobility

    ODH Mobility API

    NOI Techpark / Land Südtirol

    Titel
    Open Data Hub Mobility — Stationen, Sensoren und Messwerte
    Zeitraum
    laufend, Abruf 24.8.2026
    Grenzen
    Der Dienst führt 52 Stationstypen, Luftgüte stündlich seit etwa Mitte 2019. Anonym liefert er fünf Tage je Anfrage, eine Jahresreihe braucht ein Konto. Die A22 meldet nur alle zehn Minuten eine Emissionskategorie «low/medium/high», die 550 Zählstellen an Landes- und Staatsstraßen nur Stammdaten.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  64. Nr. 64amtlichverifiziert#appa-luft

    Luftmessnetz Südtirol

    Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (APPA Bozen)

    Titel
    Webdienste der Luftgüte- und Radioaktivitätsmessungen
    Zeitraum
    laufend, Abruf 24.8.2026
    Grenzen
    Stündliche Werte für PM10, PM2.5, NO2, O3, CO und SO2 an 22 Stationen liefert der Dienst nur für die letzten sieben Tage. Reihen kommen deshalb aus dem Open Data Hub.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  65. Nr. 65amtlichverifiziert#civis-wfs-plaene

    Landesplanung WFS

    Land Südtirol, Landesgeodatendienst

    Titel
    p_bz-TerritorialPlans — Bauleitpläne, Aufstiegsanlagen, Skipisten
    Stand
    Abruf 24.8.2026
    Grenzen
    Ausgewertet sind der Bauleitplan aller Gemeinden (14.040 Siedlungsflächen in 83 Zonentypen, darunter 659 Tourismusentwicklungsgebiete), das Register der Aufstiegsanlagen (386 Anlagen mit Förderleistung und Länge) und die Skipisten (91 Flächen). Anlagen und Pisten sind über die amtlichen Gemeindegrenzen zugeordnet. Eine der 386 Anlagen liegt außerhalb und bleibt ohne Gemeinde.
  66. Nr. 66amtlichunbestätigt#civis-wfs-laerm

    Lärmkarten WFS

    Land Südtirol, Landesagentur für Umwelt

    Titel
    NoisePollution-Motorway / MajorRoads, Tag und Nacht
    Stand
    Abruf 24.8.2026
    Grenzen
    Die Karten zeigen die Lärmbelastung an Autobahn, Staats- und Landesstraßen für Tag und Nacht, als WMS, und sind hier nicht ausgewertet. Lärm wäre die Belastung der Ansässigen, die sich dem Verkehr am direktesten zurechnen lässt.
    Verwendet in
    Keine Seite verweist auf diese Quelle.
  67. Nr. 67amtlichverifiziert#istat-wohnungen

    ISTAT Wohnungen nach Belegung

    ISTAT

    Titel
    Abitazioni occupate e non occupate — comuni (permanente Volkszählung)
    Stand
    31.12.2019, 2021 und 2023
    Grenzen
    «Nicht belegt» heißt ohne ansässige Person. Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, an Nicht-Ansässige Vermietetes und echter Leerstand stehen darin zusammen. Diese Statistik ist die einzige amtliche Zahl je Gemeinde zu Wohnraum ohne Ansässige.
  68. Nr. 68amtlichverifiziert#civis-wfs-verkehr

    Zählstellennetz WFS

    Land Südtirol, Landesgeodatendienst

    Titel
    p_bz-TransportNetwork:Infrastructures-TrafficCounters
    Stand
    Abruf 24.8.2026
    Grenzen
    Der Datensatz führt 107 Zählstellen mit Ort, Straße, Kilometer und Fahrtrichtung, davon 22 im Pustertal, aber keine Zählwerte. Diese liegen nur in einer QlikView-Anwendung.
    Verwendet in
    2 Schlüsselzahlen
  69. Nr. 69amtlichverifiziert#astat-zweitwohnungen

    ASTAT Zweitwohnungen 2021

    ASTAT

    Titel
    Zweitwohnungen für touristische Zwecke — 2021 (astat info 32/2023)
    Stand
    Stichtag 31.12.2021, veröffentlicht 29.6.2023
    Grenzen
    Gezählt werden die 13.894 Wohnungen mit Aufenthaltsabgabe als touristische Zweitwohnung, rund ein Fünftel der Wohnungen ohne ansässige Person. «Herkunft» ist das Wohnsitzland der abgabepflichtigen Person, sonst ihr Geburtsland. Die 2,9 %, für die ein Unternehmen zahlt, fehlen in der Herkunftsanalyse. In vier Gemeinden ist die Zahl aus Datenschutzgründen unterdrückt. Die Werte sind aus einer PDF-Tabelle übertragen.
  70. Nr. 70amtlichverifiziert#eurostat-plattformen

    Eurostat, Plattform-Übernachtungen

    Eurostat

    Titel
    Guest nights spent at short-stay accommodation offered via online platforms by NUTS 3 region (tour_ce_oan3)
    Zeitraum
    2018–2025, Abfrage 19.10.2026
    Grenzen
    Experimentelle Statistik. Gezählt werden Übernachtungen in Kurzzeitunterkünften, die über Online-Plattformen angeboten werden, nur für die ganze Provinz Bozen (ITH10). Es gibt keine Gemeindewerte und keine Zahl der Inserate oder Wohnungen.
    Verwendet in
    Datenlage
  71. Nr. 71berechneteigene Berechnung#eigene-berechnung

    Eigene Berechnung

    Tourismus, Boden, Wohnen

    Stand
    2026
    Grenzen
    Jede Ableitung hängt an der amtlichen Größe, auf der sie ruht, und an der Wahl von Nenner, Transformation und Stichprobe.
    • Programmcode nicht veröffentlicht Formel, Eingangswerte und Verfahren stehen bei jeder gerechneten Zahl.
  72. Nr. 72modellierteigene Modellierung#eigenes-modell

    Räumliches Bettenmodell

    Tourismus, Boden, Wohnen

    Titel
    Verteilung der amtlichen Landesbetten auf 116 Gemeinden
    Stand
    2025 / ODH 08/2026
    Grenzen
    Das Modell schätzt die Betten je Gemeinde. Es multipliziert die Betriebe des Vermarktungsregisters (Open Data Hub) je Art mit der amtlichen mittleren Betriebsgröße und kalibriert auf den Landeswert (Faktor 1,15038). Gegen die amtlichen Gemeindezahlen (Nr. 57, WFS-Ebene FN_BETTEN) ist es nicht geprüft.
    • Programmcode nicht veröffentlicht

02 · Daten

Die Daten als CSV

11 Dateien mit zusammen 10.044 Zeilen, exportiert am 25.9.2026.

UTF-8, Komma als Trennzeichen, Punkt als Dezimalzeichen, Spaltennamen englisch. Eine leere Zelle heißt «nicht veröffentlicht», nicht null. Die Spalte istat_code als Text einlesen, sonst fällt die führende Null weg. In einer deutschsprachigen Tabellenkalkulation über «Daten importieren» öffnen.

03 · Schlüsselzahlen

Die Schlüsselzahlen und ihre Belege

Die Tabelle führt 107 Schlüsselzahlen des Berichts, jede mit Wert, Stand, Art und mindestens einem Beleg: 62 amtlich, 34 berechnet, 6 redaktionell, 4 extern, 1 Recht. Bei gerechneten Zahlen stehen Formel, Eingangswerte und Verfahren dabei.

Schlüsselzahlen mit Wert, Stand, Art und Quellen
KennzahlWertStandArtBelege
Amtliche Bettenkapazität des LandesDie Zahl umfasst gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe.262.868 Betten2025amtlichNr. 1
Amtliche Bettenkapazität im Bezugsjahr der ObergrenzeDie Zahl ist nicht die Obergrenze, die je Betrieb aus Erlaubnis oder Belegung an einem gewählten Tag 2019 zuzüglich erworbener Rechte festgesetzt wird. Eine Landessumme ist nicht veröffentlicht.224.827 Betten2019amtlichNr. 1
Amtliche Bettenkapazität zum Vollzugsbeginn233.845 Betten2022amtlichNr. 1
Amtliche Bettenkapazität, letztes Jahr mit Landtagsbeleg253.592 Betten2024amtlichNr. 1, Nr. 27
Grenze von 1997: Gesamtbettenanzahl vom 1.1.1985, beziffert in der Durchführungsverordnung von 1998Die Zahl ist weder die geltende Obergrenze noch der Bestand 2019 (ASTAT: 224.827), als den Medien sie 2022 nannten. Art. 128 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13/1997 erlaubte Erweiterungen bestehender Betriebe nur innerhalb der Gesamtbettenanzahl vom 1.1.1985 und begrenzte nicht den Gesamtbestand. Beziffert ist diese Anzahl in der Durchführungsverordnung von 1998 (Art. 31) nach ASTAT. Das Gesetz ist mit Wirkung 1.7.2020 aufgehoben (LG 9/2018, Art. 105, 107). Ob die Regel älter ist, ist nicht geprüft.229.088 BettenStichtag 1.1.1985 · Gesetz von 1997, aufgehoben 1.7.2020RechtNr. 11, Nr. 10, Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 24
Zusätzlich zulässige Betten aus bereits erworbenen RechtenDie Zahl ist eine gerundete Größenordnung aus Medienberichten vom Mai und Juli 2022, vor dem Gesetz. Erworbene Rechte gehören zur geltenden Obergrenze und sind nirgends amtlich beziffert.10.000 Betten2022redaktionellNr. 24, Nr. 13
Mindestzahl zusätzlich zulässiger Betten aus bereits erworbenen Rechten, Angabe von 2026Woher die Zahl stammt, sagt die SWZ nicht. Landesrat Walcher sagte im Landtag, es entziehe sich seiner Kenntnis, wie sie errechnet wurde.12.000 BettenFebruar 2026redaktionellNr. 29, Nr. 28
Zusätzlich geschaffene Betten zwischen dem Bestand 2021 und 2024Die Landtagsanfrage bezeichnet diesen Zuwachs als «trotz Bettenstopp» geschaffen. Er misst vom Bestand 2021 (229.223), nicht vom Vollzugsbeginn 2022.24.369 Betten2021–2024amtlichNr. 27, Nr. 1
Amtlicher Bestand 2025 über der Grenze von 1997262.868 − 229.088Amtlicher Bestand 2025 und die Grenze von 1997, beide aus dem Register dieser Seite.Die erworbenen Rechte werden nicht abgezogen, weil sie zur heutigen Obergrenze gehören.Die Zahl misst den Abstand zur Grenze von 1997, keine Überschreitung der geltenden Obergrenze. Von 1997 bis 2020 lag der amtliche Bestand unter 229.088; im ersten Jahr der ASTAT-Reihe, 1990, lag er darüber (229.443), danach erst wieder 2021.33.780 Betten2025berechnetNr. 1, Nr. 12, Nr. 71
Anteil der nicht gastgewerblichen Betriebe am Bettenzuwachs 2021–2025(95.988 − 77.261) ÷ ((166.879 + 95.988) − (151.963 + 77.261)) × 100Betten nicht gastgewerblich und gastgewerblich 2021 und 2025, Tab. 2 der ASTAT-Zeitreihe.Nenner ist die Summe der beiden Teilsummen, nicht die ausgewiesene Gesamtzahl, weil ASTAT die Teilsummen rundet. 2021 ist das Jahr vor dem Sprung.Als Differenz zweier Stichtage enthält die Zahl Neubau, Umwidmung und Nachmeldung (Frist 30.6.2023) zusammen.55,7 %2021–2025berechnetNr. 1, Nr. 71
Amtliche Betten je 100 Einwohner:innen im Land262.868 ÷ 539.679 × 100Amtlicher Bestand 2025 und die Summe der 116 Gemeindebevölkerungen zum 31.12.2024.Nenner ist die Summe der 116 Gemeinden zum 31.12.2024, zugleich die Einwohnerzahl des Landes zu diesem Stichtag.Die Zahl misst Kapazität, keine Auslastung.48,7 je 100 Einw.2025berechnetNr. 1, Nr. 7, Nr. 71
Bettenbestand 2035 bei fortgeschriebenem Tempo von 2,64 % pro Jahr262.868 × (262.868 ÷ 224.827)^(10 ⁄ 6)Bestand 2019 und 2025 aus Tab. 2 der ASTAT-Zeitreihe.Die Jahresrate geht ungerundet ein, als Wurzel aus dem Verhältnis der beiden Endpunkte. Mit den gerundeten 2,64 % käme ein anderer Wert heraus.Die Fortschreibung hält alles andere konstant und ist keine Prognose. Spätere Startjahre (2020 bis 2024) ergeben steilere Raten, am steilsten ab 2022 mit 3,98 %, frühere flachere. Mit der Rate 1990–2025 (0,39 % im Jahr) kämen 2035 rund 273.300 Betten heraus.341.104 BettenFortschreibung ab 2025berechnetNr. 1, Nr. 71
Geometrisches Mittel des amtlichen Bettenwachstums 2019–2025((262.868 ÷ 224.827)^(1 ⁄ 6) − 1) × 100Bestand 2019 und 2025 aus Tab. 2 der ASTAT-Zeitreihe.Das geometrische Mittel über sechs Jahre nutzt nur die beiden Endpunkte. Je nach Startjahr ändert es sich um mehr als das Zehnfache (siehe «Die Daten · Tourismus»).2019 ist das Bezugsjahr der Obergrenze, nicht ihr Vollzugsbeginn. Nachmeldung (bis 30.6.2023), Vorschussbetten und die Frist für erworbene Rechte fallen in den Zeitraum und sind vom Neubau nicht getrennt.2,64 % p. a.2019–2025berechnetNr. 1, Nr. 71
Geometrisches Mittel des amtlichen Bettenwachstums ab Vollzugsbeginn 2022((262.868 ÷ 233.845)^(1 ⁄ 3) − 1) × 100Bestand 2022 und 2025 aus Tab. 2 der ASTAT-Zeitreihe.Gerechnet ist das geometrische Mittel über drei Jahre. Ab 2019 ergibt dieselbe Reihe 2,64 %, ab 1990 0,39 %.Der kürzere Zeitraum enthält die Abarbeitung genehmigter Altprojekte. Gegenüber dem Startjahr 2019 erhöht er das Ergebnis um die Hälfte.3,98 % p. a.2022–2025berechnetNr. 1, Nr. 71
Summe der Einwohner:innen aller 116 GemeindenDie Summe ist der Nenner jeder kommunalen Pro-Kopf-Kennzahl dieser Seite.539.679 Einwohner:innen31.12.2024amtlichNr. 7, Nr. 2
Gemeinden mit mehr als 100 Übernachtungen je Einwohner:inAnzahl der Gemeinden mit Übernachtungen ÷ Einwohner:innen > 100municipalities_tourism_housing_2025.csv, Spalte overnight_stays_per_inhabitant.Gezählt werden Gemeinden, deren Übernachtungen 2025 je Einwohner:in (Stand 31.12.2024) über der gesetzten Schwelle liegen. Bei 80 wären es 50 Gemeinden, bei 120 noch 31.34 von 1162025berechnetNr. 1, Nr. 7, Nr. 71
Menschen, die in diesen 34 Gemeinden lebenSumme der Einwohner:innen dieser 34 Gemeindenmunicipalities_tourism_housing_2025.csv, Spalte inhabitants.Summiert wird über dieselben 34 Gemeinden, Stand 31.12.2024. Das sind 18,8 % der Landesbevölkerung mit 58,3 % aller Übernachtungen.101.402 Einwohner:innen31.12.2024berechnetNr. 7, Nr. 71
Gemeinden, in denen die Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen 2019–2025 schrumpftAnzahl der Gemeinden mit 20–34 im Jahr 2025 < 20–34 im Jahr 2019municipal_population_2019_2025.csv, Spalte residents_age_20_34, Bestand am 1. Jänner.Verglichen werden Bestände am 1. Jänner, keine Wanderungen. Nur mit italienischer Staatsbürgerschaft gerechnet wären es 69.56 von 1162019–2025berechnetNr. 2, Nr. 71
Im A.I.R.E. gegen eine Südtiroler Gemeinde eingetragene Personen57.090 Personen31.12.2024amtlichNr. 9
Veränderung des A.I.R.E.-Bestands gegenüber 201452,8 %2014–2024amtlichNr. 9
A.I.R.E.-Eingetragene je 1.000 Einwohner:innen105,8 je 1.00031.12.2024amtlichNr. 9
Neueintragungen in das A.I.R.E. im Laufe des Jahres30,1 % der Eintragungen sind Geburten im Ausland, 12,0 % haben andere Gründe. Nur die 57,9 % unter «Auswanderung» sind ein Wegzug.3.362 Personen2024amtlichNr. 9
Anteil der Neueintragungen mit dem Grund «Auswanderung»57,9 %2024amtlichNr. 9
Anteil der Neueintragungen mit dem Grund «Geburt im Ausland»30,1 %2024amtlichNr. 9
Übernachtungen in Südtirol38.241.898 Nächte2025amtlichNr. 1
Ankünfte in Südtirol9.072.335 Ankünfte2025amtlichNr. 1
Medianes verfügbares Netto-Jahreseinkommen der Südtiroler HaushalteDie Zahl bezieht sich auf Haushalte, nicht auf Personen.33.218 €2022amtlichNr. 49
Durchschnittliches verfügbares Netto-Jahreseinkommen der Haushalte45.350 €2022amtlichNr. 49
Medianer Bruttojahreslohn in der Privatwirtschaft29.014 €2023amtlichNr. 48
Medianer Bruttojahreslohn im Kollektivvertrag TourismusDer Wert liegt 6,6 % unter dem Median der Privatwirtschaft, im größten Kollektivvertrag des Landes (60.597 Beschäftigte), dessen Beschäftigte auf demselben Wohnungsmarkt suchen.27.089 €2023amtlichNr. 48
Medianer Bruttojahreslohn im Sektor Beherbergung (ATECO)Die Abgrenzung folgt der Wirtschaftstätigkeit, nicht dem Kollektivvertrag. Die Gastronomie liegt mit 24.356 € noch tiefer.28.130 €2023amtlichNr. 48
Abhängig Beschäftigte im Sektor BeherbergungDie Beherbergung ist der beschäftigungsstärkste Privatsektor des Landes, vor dem Einzelhandel mit 23.297 und der Gastronomie mit 18.520.41.902 Personen2023amtlichNr. 48
Reale Veränderung des Durchschnittslohns seit 2013(1,162 ÷ 1,27 − 1) × 100Nominale Lohnentwicklung und Verbraucherpreisindex 2013–2023, beide aus astat info zu den Löhnen.Nominal +16,2 % gegen 27 % Inflation, beide gerundet übernommen. Die Zahl ist deshalb nur auf eine Nachkommastelle belastbar.Die Zahl misst die Kaufkraft des Lohns. Die Rechnung in Lebenszeit setzt dagegen nominales Haushaltseinkommen 2022 gegen nominale Preise 2025 und die Jahre damit eher zu hoch an.−8,5 %2013–2023berechnetNr. 48, Nr. 71
OMI-Wohnrichtwert des Landes, nach Einwohner:innen gewichtetΣ (OMI-Richtwert × Einwohner:innen) ÷ Σ Einwohner:innen, über 116 Gemeindenmunicipalities_tourism_housing_2025.csv, Spalten average_omi_residential_value_eur_m2 und inhabitants.Gemittelt werden die 116 Gemeinderichtwerte 2025/2, gewichtet nach Einwohner:innen. Nach Zahl der OMI-Preiszonen gewichtet ergäben sich 2.918 €/m², ungewichtet 2.765. Die Zonenzahl ist eine Verwaltungsgröße und sagt nicht, wo gewohnt wird.Einen amtlichen Landeswert gibt es nicht, er ist hier gerechnet.3.271 €/m²2025/2berechnetNr. 6, Nr. 5, Nr. 7, Nr. 71
Netto-Jahreseinkommen eines mittleren Haushalts für 80 m² beim Landeswert (eigene Rechnung)3.271 × 80 ÷ 33.218Landeswert der OMI-Richtwerte 2025/2 (eigene Rechnung, nach Einwohner:innen gewichtet) und Netto-Jahreseinkommen eines mittleren Haushalts 2022.Ein Einkommen für das ganze Land wird gegen den nach Einwohner:innen gewichteten Landeswert gesetzt.Eigenkapital, Zinsen, Nebenkosten und Erbschaft bleiben außen vor. Das Einkommen stammt von 2022, die Preise von 2025. Ist es seither nominal gestiegen, sind die Jahre um diesen Zuwachs zu hoch angesetzt.7,9 JahreOMI 2025/2 · Einkommen 2022berechnetNr. 6, Nr. 49, Nr. 71
Dasselbe für die teuerste Gemeinde, Wolkenstein in Gröden7.153 × 80 ÷ 33.218OMI-Richtwert Wolkenstein 2025/2 und Netto-Jahreseinkommen eines mittleren Haushalts 2022.Das Landeseinkommen gilt für jede Gemeinde gleich. Das Gemeindeeinkommen (astat info 59/2024, Tab. 2; Wolkenstein in Gröden 2022: Median 40.250 €) verwendet diese Rechnung nicht.17,2 JahreOMI 2025/2 · Einkommen 2022berechnetNr. 6, Nr. 49, Nr. 71
Korrelation zwischen touristischer Dichte (logarithmiert) und OMI-Wohnrichtwert über 116 GemeindenPearsons r über log10(1 + Übernachtungen je Einwohner:in) und den OMI-WohnrichtwertÜbernachtungen 2025 (ASTAT Tourismus 1950–2025) je Einwohner:in (ASTAT Demografie 2024) und Wohnrichtwert 2025/2 (OMI, kommunal aufbereitet), je Gemeinde.n = 116. Die Dichte ist logarithmiert, weil sie von 3,5 bis 742 Nächten je Einwohner:in reicht; der höchste Wert ist rund 215-mal so groß wie der niedrigste. Roh ergäbe die Rechnung 0,54, als Rangkorrelation 0,24.Die Zahl beschreibt einen Zusammenhang, keine Ursache.0,36 r2025berechnetNr. 71
Direkte Bruttowertschöpfung von Beherbergung und Gastronomiesalto.bz nennt 2,859 Mrd., das WIFO 2.863 Mio. Beide stammen aus derselben ISTAT-Reihe, in der Ausgabe vom Januar 2025 (2.863,3) und nach der Revision ab Juni 2025 (2.859,1).2.863 Mio. €2022externNr. 43, Nr. 42
Anteil an der gesamten Wertschöpfung des Landes, im selben JahrDas ist der direkte Anteil für 2022, Eurac und salto.bz nennen Werte anderer Jahre. Mit indirekten und induzierten Effekten liegt der Anteil höher, eine belastbare Zahl dafür hat dieses Projekt nicht gefunden.10,7 %2022externNr. 43
Beschäftigte in Beherbergung und GastronomieDie Istat-Abgrenzung schließt ältere und außerhalb Südtirols ansässige Beschäftigte ein, die Zahl liegt deshalb höher.45.100 Beschäftigte2022externNr. 43
Anteil von Beherbergung und Gastronomie an allen BeschäftigtenAuf 14,6 % der Beschäftigung entfallen 10,7 % der Wertschöpfung, beide aus derselben Tabellenzeile.14,6 %2022externNr. 43
Bruttowertschöpfung von Beherbergung und Gastronomie (NACE I), laufende PreiseNACE I erfasst nur einen Teil des Tourismus, dafür auch die Bewirtung Einheimischer. Der Wert misst den Wirtschaftszweig, nicht den touristischen Anteil.3.480 Mio. €2023amtlichNr. 46
Anteil von Beherbergung und Gastronomie an der Wertschöpfung des LandesWertschöpfung NACE I ÷ Wertschöpfung insgesamt × 100ISTAT-Territorialrechnung, Wertschöpfung nach Wirtschaftszweig in laufenden Preisen, Jahr 2023.Gerechnet in laufenden Preisen, in denen sich die Zweige auf hundert addieren.Der Wert ersetzt die 10,7 % des WIFO-Factsheets für 2022, aus derselben Erhebung, ein Jahr jünger und aus der Reihe statt aus einer Factsheet-Zeile.11,76 %2023berechnetNr. 46, Nr. 71
Befristet Beschäftigte im Gastgewerbe, Durchschnitt der Sommersaison Mai–OktoberGezählt sind nur befristete Arbeitsverhältnisse, rund zwei Drittel der Beschäftigten des Sektors. Die unbefristeten (Sommer 2025 rund 13.300) weist der Bericht nicht nach Staatsbürgerschaft aus.26.005 Beschäftigte2025amtlichNr. 44
Anteil der Beschäftigten mit ausländischem Pass an den befristet Beschäftigten im GastgewerbeBeschäftigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft ÷ befristet Beschäftigte × 100Arbeitsmarktbericht, Sommersaison 2025: 11.634 von 26.005.Gezählt nach Staatsbürgerschaft, wie sie das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung erfasst.Gezählt wird der Pass, nicht Herkunft oder Wohnsitz.44,7 %Sommer 2025berechnetNr. 44, Nr. 71
Anteil der Beschäftigten mit ausländischem Pass am Zuwachs der befristeten Stellen im GastgewerbeZuwachs der ausländischen Beschäftigten ÷ Zuwachs insgesamt × 100, Sommer 2021 gegen Sommer 2025Arbeitsmarktbericht: mit ausländischem Pass 7.795 → 11.634, insgesamt 19.984 → 26.005.Beide Endpunkte sind Sommersaisonen, damit der Saisonunterschied herausfällt. Die Jahre dazwischen zeigt die Figur.Der Anteil am Zuwachs sagt, wer die zusätzlichen Stellen besetzt hat, nicht warum. Ersatzbedarf, Ausweitung und Abwanderung Einheimischer lassen sich nicht trennen. Die Höhe der Zahl hängt am Anfangsjahr 2021.63,8 %Sommer 2021–2025berechnetNr. 44, Nr. 71
Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie (Personen am Arbeitsort)47.800 Beschäftigte2023amtlichNr. 47
Anteil von Beherbergung und Gastronomie an allen BeschäftigtenBeschäftigte NACE I ÷ Beschäftigte insgesamt × 100ISTAT-Beschäftigtenrechnung, Personen nach Wirtschaftszweig, Jahr 2023.Gezählt werden Personen, nicht Arbeitsverhältnisse. Je Arbeitsverhältnis gerechnet liegt der Anteil höher, weil Zweitbeschäftigungen in diesem Zweig häufiger sind.Auf 15,06 % der Beschäftigung entfallen 11,76 % der Wertschöpfung (laufende Preise, beide 2023).15,06 %2023berechnetNr. 47, Nr. 71
Wertschöpfung je Beschäftigtem in Beherbergung und Gastronomie gegen den Landesdurchschnitt (100), laufende Preise(Wertschöpfung NACE I ÷ Wertschöpfung insgesamt) ÷ (Beschäftigte NACE I ÷ Beschäftigte insgesamt) × 100, in laufenden PreisenISTAT-Territorialrechnung (Wertschöpfung, laufende Preise) und ISTAT-Beschäftigtenrechnung (Personen), Jahr 2023.Gerechnet in laufenden Preisen, in denen sich die Anteile eines Jahres auf hundert addieren. Die reale Entwicklung steht getrennt daneben.1995 waren es 87,1, über 100 lag der Zweig nur 1998 (101,8). Real fiel die Wertschöpfung je Beschäftigtem im Zweig bis 2023 auf das 0,74-fache, im Land stieg sie auf das 1,09-fache.78,1 % des Landesdurchschnitts2023berechnetNr. 46, Nr. 47, Nr. 71
Anteil der Aufenthaltsabgabe für die Tourismusorganisationen laut Aufteilungsregel ab 2024; der Rest geht an die IDMDas ist eine Regel, keine Abrechnung. Die Beträge des Medienberichts für 2024 (72 und 19 Mio. €) passen nicht zu ihr.70 %ab 1.1.2024amtlichNr. 54
Eingehobene Aufenthaltsabgabe91 Mio. €2024redaktionellNr. 53
Davon an örtliche und überörtliche Tourismusorganisationen72 Mio. €2024redaktionellNr. 53
Davon an die IDM19 Mio. €2024redaktionellNr. 53
Davon unmittelbar bei den Gemeinden gebliebenDer Medienbericht nennt nur «weniger als eine Million», der Wert ist also eine Obergrenze. Ob das viel oder wenig ist, lässt sich nicht sagen, weil nirgends erhoben ist, was ein Gästebett eine Gemeinde kostet.unter 1 Mio. €2024redaktionellNr. 53
Ansatz des Landeshaushalts für den Aufgabenbereich TourismusDer Ansatz macht 0,36 % eines Haushalts von 8,88 Milliarden aus. Mit der Aufenthaltsabgabe lässt er sich nicht verrechnen, weil Institution und Jahr verschieden sind.32.049.526 €2026amtlichNr. 52
Ansatz für den Aufgabenbereich Tourismus im dritten PlanjahrEin Planansatz; er wird in den folgenden Haushalten neu festgesetzt.30.153.153 €2028amtlichNr. 52
Summe aller Aufgabenbereiche des Landeshaushalts, Ansatz8.878.300.737 €2026amtlichNr. 52
Ansatz des Landeshaushalts für Raumordnung und Wohnungsbau131.026.023 €2026amtlichNr. 52
Derselbe Aufgabenbereich im dritten PlanjahrDas sind 31,6 % weniger als 2026. Die Zahl ist ein Planansatz, kein beschlossener Haushalt, und 2027 und 2028 werden neu veranschlagt.89.631.059 €2028amtlichNr. 52
Ausgaben je Gast und Tag, Tourismusjahr 2007/08Der Wert ist achtzehn Jahre alt und ein Jahresmittel. Im Winterhalbjahr waren es 145 €.119 €2007/08amtlichNr. 50
Ausgaben je Gast und Tag im Winterhalbjahr 2007/08Das vorläufige Ergebnis liegt nominal 22,4 % über dem Winter 2004/05 (119 €), real 13,4 %. Aus den gerundeten Beträgen ergäben sich 21,8 %.145 €2007/08amtlichNr. 50
Durchfahrten auf dem Südtiroler A22-Abschnitt ohne Pflichtmautstelle BrennerDas sind 62,8 % mehr als 1996 (18,9 Mio.) und 5,2 % mehr als 2022. Gezählt werden Fahrzeuge, nicht Gäste.30,8 Mio. Durchfahrten2023amtlichNr. 51
Korrelation zwischen täglichen Pkw-Ausfahrten und touristischen AnkünftenOhne Bereinigung um Wochentag und Saison ist der Wert nicht mit den Korrelationen über Gemeinden vergleichbar, und der Anteil des gemeinsamen Kalenders lässt sich nicht trennen.0,88 r2023amtlichNr. 51
Dieselbe Rechnung für die schwerste Fahrzeugklasse statt für PkwKeine andere Fahrzeugklasse korreliert laut ASTAT eindeutig mit den Ankünften (−0,04 in Klasse 3 bis −0,53 in Klasse 5, überwiegend werktags unterwegs). Das negative Vorzeichen kann der Kalender erzeugen, wenn Lkw werktags fahren und Gäste am Wochenende anreisen.−0,53 r2023amtlichNr. 51
Dieselbe Rechnung für die Winterhochsaison, 6. bis 26. Februar 2023Der höchste Wert der Erhebung gilt für drei Wochen, in denen sich Ausfahrten und Ankünfte aufs Wochenende drängen. Am Spitzentag, Samstag, 18. Februar, kamen 89.146 Gäste an (an anderer Stelle der Quelle 89.145), und 49.186 Pkw fuhren aus.0,95 r2023amtlichNr. 51
Dieselbe Rechnung für die Wochen Ende Mai bis Anfang Juni 2023Pfingsten und der 2. Juni verschieben die Ankünfte, ohne dass der Verkehr mitgeht. Die 0,95 des Winters sind deshalb der günstigste Fall.0,59 r2023amtlichNr. 51
Dieselbe Rechnung für den Trentiner Abschnitt der A22Der Zusammenhang ist schwächer als in Südtirol. Den Grund nennt ASTAT nicht. Vergleichbar ist der Wert nur eingeschränkt, weil ASTAT im Trentino alle Mautstellen einrechnet, in Südtirol nicht die Pflichtmautstelle Brenner.0,66 r2023amtlichNr. 51
Geschätzte tägliche Pkw-Ausfahrten ohne jede Touristenankunft (Achsenabschnitt)Der Achsenabschnitt der Regression ist geschätzt, nicht gemessen. Einen Tag ohne Ankünfte gab es 2023 nicht, die Gerade ist dorthin nur rechnerisch verlängert.25.237 Pkw je Tag2023amtlichNr. 51
Tatsächliches Tagesmittel der ausfahrenden Pkw, ohne Mautstelle BrennerDas sind rund 7.700 mehr als der geschätzte Basisverkehr, bei ASTAT «fast 8.000».32.981 Pkw je Tag2023amtlichNr. 51
Tägliche Touristenankünfte im JahresmittelDer Wert ist ein Jahresmittel über sehr ungleiche Tage. An ihm trifft die Schätzgerade die gemessenen 32.981 Ausfahrten.23.140 Ankünfte je Tag2023amtlichNr. 51
Touristenankünfte am schwächsten Tag des Jahres (Dienstag, 14. November 2023)Unter diesem Wert liegt keine Beobachtung. Am selben Tag fuhren 24.738 Pkw aus.3.242 Ankünfte je Tag2023amtlichNr. 51
Ausfahrende Pkw am schwächsten Ankunftstag des Jahres (Dienstag, 14. November 2023)Der Messwert liegt unter der Schätzgerade für diesen Tag (rund 26.300) und sogar unter ihrem Achsenabschnitt. Am unteren Rand passt das lineare Modell also nicht genau. Der Tag war ein Dienstag.24.738 Pkw je Tag2023amtlichNr. 51
Anteil der täglichen Pkw-Ausfahrten, den ASTATs Modell im Jahresmittel den touristischen Ankünften zuschreibt(32.981 − 25.237) ÷ 32.981 × 100Tagesmittel der ausfahrenden Pkw und Achsenabschnitt der Schätzgerade, Tab. 4 in astat info 57/2025.Gerechnet wird der Teil, den die Schätzgerade im Jahresmittel den Ankünften zuschreibt, also Tagesmittel minus Achsenabschnitt, geteilt durch das Tagesmittel.Der Modellanteil ist weder gemessen noch Nachweis einer Ursache. Die Tagesreihen sind nicht um Wochentag und Saison bereinigt.23,48 %2023berechnetNr. 51, Nr. 71
Um wie viel die Pkw-Ausfahrten im Modell zwischen dem schwächsten und einem durchschnittlichen Ankunftstag steigen, in % des Tagesmittels(32.981 − 25.237) ÷ 23.140 × (23.140 − 3.242) ÷ 32.981 × 100Tagesmittel der Ausfahrten, Achsenabschnitt, Tagesmittel und Tagesminimum der Ankünfte, astat info 57/2025.Gerechnet wird die Steigung der Geraden durch Achsenabschnitt und Mittelwertpunkt (rund 0,335 Pkw je Ankunft) mal den Abstand zwischen schwächstem und mittlerem Ankunftstag, als Anteil am Tagesmittel. So bleibt die Rechnung innerhalb der beobachteten Tage.Auch am schwächsten Tag schreibt das Modell den Ankünften rund 1.100 Ausfahrten zu, die Zahl ist also nicht ihr Anteil am Verkehr. Wie die rund 23 % kann auch sie der Kalender erhöhen.20,2 %2023berechnetNr. 51, Nr. 71
Abstand der gemessenen Pkw-Ausfahrten am schwächsten Ankunftstag zum Tagesmittel, in %(32.981 − 24.738) ÷ 32.981 × 100Tagesmittel der ausfahrenden Pkw und die gemessenen Ausfahrten am schwächsten Ankunftstag, astat info 57/2025.Gerechnet aus Messwerten, wie weit die Ausfahrten am schwächsten Ankunftstag unter ihrem Tagesmittel liegen.Die Zahl beruht auf einem einzelnen Dienstag im November. Wochentag und Jahreszeit stecken ganz in ihr, nicht nur die Ankünfte.25 %2023berechnetNr. 51, Nr. 71
Zusätzliche Pkw-Ausfahrten je 100 zusätzlicher TouristenankünfteDie Steigung der Regression (0,33) gilt im Mittel über das Jahr, nicht für einzelne Tage, und weist keine Ursache nach.33 Pkw je 100 Ankünfte2023amtlichNr. 51
Dieselbe Steigung für den Trentiner AbschnittDas sind zwei Drittel des Südtiroler Werts, bei 20.929 Basisverkehr gegenüber 23.690 tatsächlichen Ausfahrten. Im Fließtext der Publikation steht 20.292. Richtig ist der Tabellenwert: Die Schätzgerade geht durch den Mittelwert, und nur mit 20.929 ergibt sich bei 13.314 mittleren Ankünften und 23.690 Ausfahrten die veröffentlichte Steigung 0,21 (mit 20.292 wären es 0,26).21 Pkw je 100 Ankünfte2023amtlichNr. 51
Anteil der Pkw und Krafträder an allen A22-Durchfahrten23,9 Mio. von 30,8 Mio. Durchfahrten, ohne die Pflichtmautstelle Brenner.77,5 %2023amtlichNr. 51
Entwertungen im öffentlichen Nahverkehr43.983.233 Entwertungen2024amtlichNr. 8
Beherbergungsbetriebe insgesamtEin Hof mit vier Zimmern zählt wie ein Hotel mit zweihundert. Die Zahl steigt, wenn Betriebe kleiner werden, und fällt, wenn sie zusammengelegt werden.12.187 Betriebe2025amtlichNr. 1
Gastgewerbliche Betriebe mit Sterneeinstufung (1 bis 5)Die 934 Residences führt ASTAT als gastgewerblich, aber ohne Sterne. Sie fehlen hier und stecken in der gastgewerblichen Gesamtzahl 3.954.3.021 Betriebe2025amtlichNr. 1
Residences (gastgewerblich, aber ohne Sterneeinstufung)934 Betriebe2025amtlichNr. 1
PrivatquartiereDie Privatquartiere sind die größte Einzelgruppe des Landes und stellen mehr Betriebe als alle Sternehotels zusammen.4.368 Betriebe2025amtlichNr. 1
Betriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof3.163 Betriebe2025amtlichNr. 1
CampingplätzeCamping ist die kleinste Betriebsart. 1990 waren es 34 Plätze.74 Plätze2025amtlichNr. 1
Anteil der amtlichen Betriebe, den das Vermarktungsregister führt10.234 ÷ 12.187 × 100Zähler: Betriebe im Vermarktungsregister (Open Data Hub) nach Abzug der Schweizer Einträge und der inaktiven (beherbergung-gemeinde.json). Nenner: ASTAT Tab. 2, alle Betriebe 2025.Bei Hotels und Pensionen, Privatquartieren, Höfen und Campingplätzen führt das Register zwischen 85 % (Privatquartiere) und 93 % (Camping) der amtlichen Betriebe. Den übrigen 628 amtlich gezählten Betrieben stehen im Register nur 98 Hütten und Jugendherbergen gegenüber, 16 %. Deshalb liegt der Gesamtanteil mit 84 % unter dem jeder der vier Hauptarten. Gemeindezahlen taugen nur für diese vier.Ob innerhalb einer Art eher kleine Betriebe fehlen oder geschlossene mitgezählt werden, lässt sich von außen nicht sagen.84 %ODH 08/2026 gegen ASTAT 2025berechnetNr. 4, Nr. 1, Nr. 71
Aufstiegsanlagen im Landesregister mit Skibetrieb386 AnlagenAbruf 24.8.2026amtlichNr. 65
Summe der Förderleistung aller registrierten AufstiegsanlagenSumme des Feldes FLOW über alle 386 AnlagenLandesgeodaten, SkiPlan-Ropeways, Abruf 24.8.2026.Summiert wird über alle Anlagen des Registers. Die Gemeindesumme liegt 1.800 P/h darunter, weil der Mittelpunkt eines 76 m langen Lifts in Obereggen zehn Meter jenseits der Grenze liegt.Die Nennleistung sagt, wie viele Menschen die Anlagen stündlich bergwärts befördern könnten, nicht wie viele es tun. Sie liegt über der Einwohnerzahl des Landes.573.835 Personen je StundeAbruf 24.8.2026berechnetNr. 65, Nr. 71
Summe der Streckenlänge aller registrierten AufstiegsanlagenSumme des Feldes LENGTH über alle 386 Anlagen, in kmLandesgeodaten, SkiPlan-Ropeways, Abruf 24.8.2026.Das Feld LENGTH des Seilbahnregisters misst die Trasse der Aufstiegsanlage, nicht die Piste. Die Pistenfläche ist eine eigene Kennzahl.389,5 kmAbruf 24.8.2026berechnetNr. 65, Nr. 71
Im Bauleitplan ausgewiesene Tourismusentwicklungsgebiete, alle vier UntertypenGemessen wird Fläche, ohne Betten und ohne Angabe, ob eine Zone bebaut ist. Aufteilung: 262 ha Beherbergung, 116 ha Campingplatz, 21 ha Speise- und Schankbetriebe, 1 ha Diskotheken.401 haAbruf 24.8.2026amtlichNr. 65
Gemeinden mit mindestens einem ausgewiesenen Tourismusentwicklungsgebiet99 von 116Abruf 24.8.2026amtlichNr. 65
Korrelation zwischen ausgewiesener Tourismuszonenfläche je 1.000 Einwohner:innen und Übernachtungen je Einwohner:in, beide logarithmiertPearsons r über log10(1 + Zonenfläche je 1.000 Einwohner:innen) und log10(1 + Übernachtungen je Einwohner:in)Tourismusentwicklungsgebiete je Gemeinde aus dem Bauleitplan (Landesgeodaten, Abruf 24.8.2026); Einwohner:innen und Übernachtungen je Einwohner:in aus municipalities_tourism_housing_2025.csv.n = 99. Die 17 Gemeinden ohne ausgewiesene Zone sind ausgeschlossen, weil ein Anteil von null keine Fläche je Kopf ist. Über alle 116 fällt der Wert auf 0,53.Die Richtung ist erwartbar, weil dort, wo viel Tourismus ist, viel Tourismusfläche ausgewiesen wurde. Gegen den Wohnrichtwert liegt dieselbe Größe bei −0,09.0,61 r2025 / 2026berechnetNr. 65, Nr. 1, Nr. 71
Wohnungen in Südtirol insgesamt304.859 Wohnungen31.12.2023amtlichNr. 67
Davon Wohnungen ohne ansässige Person70.598 Wohnungen31.12.2023amtlichNr. 67
Anteil der Wohnungen ohne ansässige Person am Bestand70.598 ÷ 304.859 × 100Permanente Volkszählung, Wohnungen nach Belegung, Stichtag 31.12.2023.Wohnungen ohne ansässige Person geteilt durch den Gesamtbestand aller Wohnungen am selben Stichtag.2019 waren es 24,2 %, 2021 22,8 %. Der Wert 2021 ist gedrückt: In Graun im Vinschgau zählt die Statistik 2021 nur 1.581 Wohnungen, 2019 und 2023 sind es 3.113 und 3.172. Ohne Graun liegt die Quote bei 23,7 % (2019), 22,7 % (2021) und 22,7 % (2023). Sie steigt nicht.23,2 %31.12.2023berechnetNr. 67, Nr. 71
Dieselbe Quote in den 34 Gemeinden mit mehr als 100 Übernachtungen je Einwohner:in29.057 ÷ 71.207 × 100Dieselbe Zählung, summiert über die 34 Gemeinden mit mehr als 100 Übernachtungen je Einwohner:in.Die Schwelle von 100 Übernachtungen je Einwohner:in ist gesetzt. Sie liegt in einer Lücke der Verteilung zwischen 95 und 116.Im übrigen Land sind es 17,8 %. Auf diese 34 Gemeinden entfallen 41,2 % aller nicht belegten Wohnungen bei 18,8 % der Bevölkerung.40,8 %31.12.2023berechnetNr. 67, Nr. 1, Nr. 71
Korrelation zwischen dem Anteil nicht belegter Wohnungen und den Übernachtungen je Einwohner:in (log)Pearsons r über log10(1 + Übernachtungen je Einwohner:in) und den Anteil nicht belegter WohnungenÜbernachtungen je Einwohner:in aus municipalities_tourism_housing_2025.csv; Wohnungen mit und ohne ansässige Person 2023 (ISTAT, permanente Volkszählung).n = 116. Ein Teil des Zusammenhangs folgt aus der Definition, weil vermietete Ferienwohnungen als Übernachtung und als Wohnung ohne ansässige Person zählen.Die Zahl beschreibt einen Zusammenhang, keine Ursache. Die Richtung ist offen.0,67 r2023 / 2025berechnetNr. 67, Nr. 1, Nr. 71
Korrelation zwischen der Förderleistung der Aufstiegsanlagen je Einwohner:in und dem Anteil nicht belegter Wohnungen (log)Pearsons r über log10(1 + Förderleistung je Einwohner:in) und den Anteil nicht belegter WohnungenFörderleistung je Gemeinde aus dem Seilbahnregister (Landesgeodaten, Abruf 24.8.2026); Wohnungen 2023 (ISTAT).n = 116, davon 69 Gemeinden auf demselben x-Wert (66 ohne Anlage, drei ohne registrierte Förderleistung). Als Rangkorrelation bleiben 0,53. Im Gruppenvergleich (Anlage im Register ja/nein, 50 gegen 66 Gemeinden) liegt die Median-Quote bei 31,7 % mit Anlage und 23,1 % ohne.Ähnlich eng hängt die Übernachtungsdichte an der Quote (0,67), etwas enger die modellierten Betten je Einwohner:in und die Betriebsdichte des Vermarktungsregisters. Der Zusammenhang belegt keine Verursachung.0,68 r2023 / 2026berechnetNr. 65, Nr. 67, Nr. 71
Gemeinden mit mindestens einer AufstiegsanlageAnzahl der Gemeinden mit mindestens einer zugeordneten AufstiegsanlageLandesgeodaten, SkiPlan-Ropeways, Abruf 24.8.2026, und die amtlichen Gemeindegrenzen.Jede Anlage zählt für die Gemeinde, in deren Grenze der Mittelpunkt ihrer Trasse liegt. Eine Anlage über eine Gemeindegrenze zählt so nur einmal. Eine der 386 Anlagen liegt außerhalb und bleibt ohne Gemeinde.50 von 116Abruf 24.8.2026berechnetNr. 65, Nr. 71
Ausgewiesene Skipistenfläche im LandesregisterSumme der Polygonflächen aller Pistenobjekte, in haLandesgeodaten, SkiPlan-SkiRuns, Abruf 24.8.2026.Geometrisch aus den Umringen gerechnet, nicht aus einem Flächenattribut der Quelle. Gerundet auf volle Hektar.4.405 haAbruf 24.8.2026berechnetNr. 65, Nr. 71
Verkehrszählstellen des Landes als GeodatenDer Datensatz enthält Standorte, keine Zählwerte. Der Mobilitätsbericht 2024 führt nur die 104 Zählstellen mit verwertbarem Tagesmittel. Stellen, die mindestens vier Monate außer Betrieb waren, fehlen dort.107 ZählstellenAbruf 24.8.2026amtlichNr. 68
Davon im Bezirk Pustertal22 ZählstellenAbruf 24.8.2026amtlichNr. 68
Wohnungen, für die Aufenthaltsabgabe als touristische Zweitwohnung geschuldet wirdDie übrigen vier Fünftel der Wohnungen ohne ansässige Person sind nicht aufgeschlüsselt.13.894 Zweitwohnungen31.12.2021amtlichNr. 69
Anteil der Personen mit Aufenthaltsabgabepflicht für eine touristische Zweitwohnung, die nicht in Südtirol lebenGezählt werden Personen, nicht Wohnungen. Ist der Wohnsitz unbekannt, zählt das Geburtsland, sodass eine in Mailand lebende, in Südtirol geborene Person als Südtirol zählen kann. Der auswärtige Anteil ist deshalb eher eine Untergrenze.75,9 %31.12.2021amtlichNr. 69
Anteil der abgabepflichtigen Personen aus dem übrigen ItalienSüdtirol 24,2 %, Deutschland 14,7 %, andere Länder 4,3 %.56,9 %31.12.2021amtlichNr. 69
Korrelation zwischen ASTATs Zweitwohnungs-Konzentrationsindex und dem Anteil nicht belegter Wohnungen (log)Pearsons r über log10(1 + Zweitwohnungs-Konzentrationsindex) und den Anteil nicht belegter WohnungenKonzentrationsindex je Gemeinde aus astat info 32/2023; Wohnungen 2023 (ISTAT).n = 116, keine Gemeinde ausgeschlossen. Logarithmiert ist nur der Konzentrationsindex.Zwei Ämter zählen mit verschiedenen Methoden dieselbe Sache. Der hohe Wert bestätigt beide Quellen und ist kein Befund über den Tourismus.0,81 r2021 / 2023berechnetNr. 69, Nr. 67, Nr. 71
Korrelation zwischen dem Anteil auswärtigen Besitzes und den Übernachtungen je Einwohner:in (log), Gemeinden mit über 20 ZweitwohnungenPearsons r über den Anteil auswärtiger Abgabepflichtiger und log10(1 + Übernachtungen je Einwohner:in)Herkunft der Abgabepflichtigen je Gemeinde aus astat info 32/2023; Übernachtungen je Einwohner:in aus municipalities_tourism_housing_2025.csv.n = 81, nur Gemeinden mit über 20 touristischen Zweitwohnungen, weil Prozentsätze über wenige Wohnungen nicht belastbar sind. Über alle 114 sind es 0,19, getragen von acht Gemeinden ohne Zweitwohnungen, deren Herkunftsanteile null sind.Beide Werte sind schwach gegenüber den 0,69 zwischen Zweitwohnungsdichte und Tourismusdichte (Konzentrationsindex, beide log10(1 + x), n = 116; absolut 0,58 über 112 Gemeinden). Mit dem Tourismus wächst vor allem die Dichte der Zweitwohnungen, ihre Besitzstruktur weit weniger.0,33 r2021 / 2025berechnetNr. 69, Nr. 1, Nr. 71

Korrekturen, August 2026

  • Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie: vorher unbelegte 37.500.
  • Bettenbestand 2035: vorher 346.784, aus einer unbelegten Bettenzahl gerechnet.
  • Anteil an der Wertschöpfung im Eintrag Eurac: vorher der salto.bz-Wert 11,5 % (2023).

04 · Offene Fragen

Die 5 Fragen, die offen bleiben

3 scheitern an fehlenden Daten, 2 an einem fehlenden Maßstab.

  1. Verdrängt der Tourismus Wohnraum, oder ist Wohnraum nur teuer?es fehlt der Datensatz

    Mit der Tourismusdichte hängen der Anteil der Wohnungen ohne ansässige Person (r = 0,67) und die Zweitwohnungsdichte (r = 0,69) ähnlich eng zusammen. Ohne Eigentümerstruktur nach Wohnsitz und ohne Trennung von Zweitwohnung und Leerstand bleibt offen, ob der Tourismus Wohnungen bindet oder ob Orte mit vielen Zweitwohnungen touristisch geworden sind.

  2. Ziehen junge Menschen weg, und wenn ja, warum?es fehlt der Datensatz

    Schrumpft eine Altersgruppe, kann das Wegzug sein oder ein kleinerer Jahrgang, der nachrückt. Ohne Wanderung nach Alter und Gemeinde lässt sich das nicht unterscheiden.

  3. Trägt der Tourismus die öffentlichen Kosten, die er verursacht?es fehlt der Datensatz

    Ohne eine Rechnung, was ein Gästebett eine Gemeinde kostet, hat die Aufenthaltsabgabe keine Bezugsgröße.

  4. Wie viel Tourismus ist genug?es fehlt der Maßstab

    Die Obergrenze schreibt je Betrieb den Stand von 2019 fest, zuzüglich erworbener Rechte, statt aus der Belastbarkeit abgeleitet zu sein. Warum 2019 das richtige Maß ist, begründet sie nicht.

  5. Für wen soll Wohnen leistbar sein?es fehlt der Maßstab

    «Leistbar» ist nirgends als Verhältnis festgelegt, weder als Anteil am Einkommen noch als Jahre Arbeit je Quadratmeter. Ohne Zielwert lässt sich keine Wohnbaupolitik daran messen.

05 · Datenlage

Die 15 Datensätze, die dieser Bericht braucht

2 vorhanden, 8 eingeschränkt, 5 fehlen. Die Liste hat dieser Bericht selbst festgelegt. «Eingeschränkt» heißt: Den Datensatz gibt es, aber zu grob oder ohne die Trennung, auf die es ankommt.

  1. Übernachtungen je Gemeinde und Jahr

    vorhanden

    ASTAT veröffentlicht die Reihe von 1950 bis 2025 für alle 116 Gemeinden, nach Herkunft der Gäste und nach Betriebsart aufgeschlüsselt.

    Wofür: Wie sich der Tourismus räumlich und über die Zeit verteilt.Belege: Nr. 1

  2. Bevölkerung je Gemeinde, Jahr und Alter

    vorhanden

    ISTAT führt sie jährlich nach Altersjahren und Staatsbürgerschaft, hier mit den Tourismusdaten zusammengeführt. Genutzt ist die Reihe ab 2019 (permanente Volkszählung). Die ISTAT-Rekonstruktion für 2002–2019 (Ricostruzione della popolazione) bleibt wegen des Methodenbruchs ungenutzt.

    Wofür: Ob sich Gäste und Bevölkerung auseinanderentwickeln.Belege: Nr. 2, Nr. 3

  3. Immobilienrichtwerte je Gemeinde

    eingeschränkt

    Die OMI-Richtwerte der Agenzia Entrate liegen halbjährlich vor. Übernommen ist nur das Halbjahr 2025/2, als Gemeindemittel einer Aggregatorseite (valutamicasa.it), die am 25.9.2026 nicht mehr erreichbar war. Die Wohnkosten haben in diesem Bericht deshalb keinen Zeitverlauf.

    Wofür: Was Wohnen kostet.Belege: Nr. 5, Nr. 6

  4. Bettenbestand je Gemeinde

    eingeschränkt

    ASTAT weist Betten je Gemeinde aus (Kastelruth 2022/23: 9.487), die Geodatenebene des Landes für ein Jahr ebenfalls. Übernommen sind diese Zahlen noch nicht. Die Gemeindewerte dieses Berichts sind aus dem Betriebsinventar modelliert, als Schätzung gekennzeichnet und nicht gegen die amtlichen geprüft.

    Wofür: Ob die Obergrenze dort greift, wo die Dichte am höchsten ist.Belege: Nr. 57, Nr. 56, Nr. 72, Nr. 4

  5. Leerstand je Gemeinde

    eingeschränkt

    Die permanente Volkszählung weist für 2019, 2021 und 2023 je Gemeinde die Wohnungen mit und ohne ansässige Person aus, landesweit 70.598 ohne (23,2 % des Bestands). Es fehlt die Trennung in Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Vermietung an Nicht-Ansässige und Leerstand. Auch die vom Raumordnungsgesetz verlangte «Erhebung der leerstehenden Gebäude» (Art. 51 Abs. 5 Buchst. c LG 9/2018) würde sie nicht liefern.

    Wofür: Ob Wohnungsnot ein Mengen- oder ein Verteilungsproblem ist.Belege: Nr. 67, Nr. 14

  6. Ferienwohnungen als Wohneinheiten

    fehlt

    Gezählt werden Anbieter mit Apartment-Angebot, nicht Wohnungen. Da ein Anbieter eine oder zwanzig Einheiten führen kann, liegt die Zahl gebundener Wohnungen um einen unbekannten Faktor höher.

    Wofür: Wie viel Wohnraum gebunden ist.Belege: Nr. 4, Nr. 1

  7. Mietpreise je Gemeinde

    eingeschränkt

    OMI veröffentlicht je Zone Mietrichtwerte (valori di locazione), die dieses Projekt nicht aufbereitet hat. Eine Statistik tatsächlich gezahlter Mieten je Gemeinde ist nicht veröffentlicht.

    Wofür: Was Wohnen für die kostet, die nicht kaufen.Belege: Nr. 5, Nr. 49

  8. Wanderung nach Gemeinde und Alter

    fehlt

    Bestände nach Alter gibt es, Zu- und Abwanderung je Gemeinde nur ohne Altersgliederung (Geodatenebene von ASTAT, hier ungenutzt). Es fehlen Bewegungen nach Alter und Gemeinde zugleich.

    Wofür: Ob junge Menschen wegziehen und wohin.Belege: Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 56

  9. Eigentümerstruktur nach Wohnsitz

    eingeschränkt

    ASTAT erhebt je Gemeinde die Herkunft der Personen, die für eine touristische Zweitwohnung Aufenthaltsabgabe zahlen. Landesweit leben 75,9 % von ihnen nicht in Südtirol. Das deckt nur die 13.894 touristischen Zweitwohnungen ab, ein Fünftel der Wohnungen ohne ansässige Person. Wem die übrigen vier Fünftel gehören, ist unbekannt.

    Wofür: Wem der Wohnraum gehört, der knapp ist.Belege: Nr. 69, Nr. 9

  10. Beherbergungsbetriebe je Gemeinde nach Art und Kategorie

    eingeschränkt

    ASTATs Zeitreihe führt Betriebsarten und Sternekategorien seit 1990 nur landesweit und je Bezirksgemeinschaft, die Gemeindetabellen nur Ankünfte und Übernachtungen. Die Tourismus-Datenbank bietet laut Hilfeblatt Gemeinde und Kategorie an, ist aber nicht abgefragt. Die Betriebszahlen unter «Die Karte» stammen deshalb aus dem Vermarktungsregister (Open Data Hub), das 84 % der amtlich gezählten Betriebe führt.

    Wofür: Ob ein Ort aus Hotels besteht oder aus vermieteten Wohnungen.Belege: Nr. 1, Nr. 58, Nr. 4

  11. Kurzzeitvermietung über Plattformen

    eingeschränkt

    Eurostat veröffentlicht die Übernachtungen in Kurzzeitunterkünften, die über Online-Plattformen angeboten werden, nur für die ganze Provinz. Das sind Nächte, keine Wohnungen. Zu Inseraten je Gemeinde, Ganzjahresvermietung oder Mehrfachanbietern ist keine offene Quelle auffindbar. Privatzimmer und Ferienwohnungen fallen unter die Bettenobergrenze (Art. 38 Abs. 4 LG 9/2018, eingefügt durch LG 10/2022).

    Wofür: Wie viel Wohnraum an Airbnb, Booking und Vergleichbare geht.Belege: Nr. 70, Nr. 15

  12. Öffentliche Kosten je Gästebett

    fehlt

    Was ein Gästebett eine Gemeinde jährlich an Verkehr, Wasser, Abfall und Rettungsdiensten kostet, ist nirgends beziffert.

    Wofür: Ob Tourismus die Infrastruktur trägt, die er beansprucht.Belege: Nr. 52, Nr. 53

  13. Anwendungsbereich und Landessumme der Bettenobergrenze

    eingeschränkt

    Der Anwendungsbereich steht im Gesetz (Art. 34 Abs. 6 LG 9/2018 für gastgewerbliche Betriebe, Art. 38 Abs. 4 für Privatzimmer und Ferienwohnungen, Abs. 6 für Urlaub auf dem Bauernhof). Campingplätze zählen laut Durchführungsverordnung von 2022 drei Betten je Stellplatz. Es fehlt die Summe. Gezählt wird je Betrieb, eine Landessumme ist nicht veröffentlicht und laut Landesrat erst nach der Nachmeldung und dem Ablauf der Fristen für erworbene Rechte festzulegen. Die Zahl 229.088 ist nicht diese Summe, sondern die Grenze von 1997.

    Wofür: Womit sich der amtliche Bettenbestand vergleichen lässt.Belege: Nr. 15, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 27, Nr. 11

  14. Zerlegung des Bettenzuwachses nach Ursache

    fehlt

    56 % des Bettenzuwachses seit 2021 entfallen auf nicht gastgewerbliche Betriebe. In Frage kommen die Nachmeldung bis 30.6.2023, die Vorschussbetten der Durchführungsverordnung von 2022, Erweiterungen nach den Richtlinien von 2023, vor Fristablauf genutzte erworbene Rechte, Neubau und Umwidmung. Auch 2024 und 2025, nach der Nachmeldefrist, kamen je rund zehntausend Betten dazu. Wie viel auf welche Ursache entfällt, ist weder gemessen noch veröffentlicht. Auf diesem Sprung ruhen der Abstand zur Grenze von 1997 und jede Fortschreibungsrate.

    Wofür: Ob mehr gebaut oder mehr gemeldet wurde.Belege: Nr. 1, Nr. 27, Nr. 19, Nr. 25, Nr. 28

  15. Vollzug der Kontingentierung je Gemeinde

    fehlt

    Die Durchführungsverordnung von 2022 verteilt das Kontingent auf die Gemeinden und rechnet erworbene Rechte an. Wie viele Gemeinden ihr Kontingent festgelegt haben, wie hoch es ist und wie viele Rechte angerechnet wurden, ist nicht veröffentlicht. Ohne diese Zahlen lässt sich weder belegen, dass die Grenze eingehalten wird, noch dass sie verfehlt wird.

    Wofür: Ob die Obergrenze in den Gemeinden durchgesetzt wird.Belege: Nr. 19, Nr. 24, Nr. 27